03.06.2020 Sparten/Produkte

Württembergische schneidet Firmen-Police auf Fahrradhandel zu

Zwei neue Bausteine in der Firmenversicherung sollen Fahrradhandel und -werkstätten besser schützen. Kunden profitieren mit kurzzeitigem Versicherungsschutz nach einem Fahrradkauf.

Der Fahrradhandel hat derzeit sehr viel zu tun. Das gute Geschäft bietet Potenzial für eine Ausweitung des Versicherungsschutzes. (Foto: © industrieblick - stock.adobe.com)
Der Fahrradhandel hat derzeit sehr viel zu tun. Das gute Geschäft bietet Potenzial für eine Ausweitung des Versicherungsschutzes.
(Foto: © industrieblick - stock.adobe.com)

Die Fahrradbranche boomt in Coronazeiten. Die Läden sind voll, nicht nur mit Kunden, sondern auch mit deren reparaturbedürftigen Rädern und neuer Ware. Wohl nicht ganz zufällig nach dem Produktlaunch einer neuen Fahrradversicherung kommt die Württembergische Versicherung nun mit einer branchenspezifischen Erweiterung für den Fahrradhandel und für Reparaturbetriebe auf den Markt. Auf Basis der Firmen-Police bietet der Versicherer die zwei Bausteine Inhalts-/Gebäude- und Ertragsausfallversicherung sowie Betriebshaftpflichtversicherung neu an. 

Zwei Bausteine für die Firmenversicherung

 

Nicht zulassungspflichtige Räder können im Baustein Inhalts-/Gebäude- und Ertragsausfallversicherung bis zum vereinbarten Betrag (maximal 20.000 Euro) gegen Schäden durch Diebstahl, Raub, böswillige Beschädigung und sonstige Gefahren wie beispielsweise Unfälle optional versichert werden. Möglich ist auch ein Unterversicherungsverzicht für Schäden bis 100 Prozent der Versicherungssumme bis maximal 500.000 Euro. Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, gibt es die volle Entschädigung bis zu 150.000 Euro. Liegt die Schadenhöhe darüber, erstattet die Württembergische davon mindestens 80 Prozent. Diese Erweiterung gilt auch bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften.

Im Baustein Betriebshaftpflichtversicherung leistet die Württembergische bei Schäden an Fahrrädern, Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes mit bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall bzw. 30.000 Euro je Versicherungsjahr. Sollte auf einer Probefahrt ein Dritter geschädigt werden, gilt die Deckung in Höhe der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt für Tätigkeitsschäden an sonstigen Sachen liegt bei 150 Euro. Unter den Versicherungsschutz fallen auch der Verleih und die Vermietung von Fahrrädern, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes sowie die Risiken für Montage von nicht selbst hergestellten Komponenten (Assembling).

Kunden nach Kauf sechs Wochen versichert

 

Versicherte Fahrradhändler und -reparaturbetriebe erhalten für ihre Kunden eine Zusatzleistung, die sicherlich dem Vertrieb auch des neuen Endkundenprodukts auf die Sprünge helfen soll: Das neu erworbene Fahrrad oder nicht versicherungspflichtige Pedelec kann für sechs Wochen rundum versichert werden. Nach der Online-Registrierung besteht Versicherungsschutz bis zu 5000 Euro bei Diebstahl des Fahrrads oder von Fahrradteilen und – mit 150 Euro Selbstbehalt – auch bei „Vollkasko“-Schäden. Die Mobilität ist bis zu 500 Euro für ein Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten und/oder den Rücktransport eingeschlossen.

 


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