07.08.2024 Branche

Restschuldversicherung: Cooling-off-Pflicht erhitzt die Gemüter

Ab 2025 muss zwischen dem Abschluss eines Darlehensvertrags und einer Restschuldversicherung mindestens eine Woche Abstand herrschen. In der Finanzbranche wird das neue Gesetz scharf kritisiert. Der GDV hat sogar Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Mut zur Lücke. Erst der Kredit, eine Woche später (vielleicht) noch eine Restschuldversicherung obendrauf: Eine solche – gesetzlich auferlegte – Wartezeit wollen die Versicherer mit aller Macht verhindern. (Foto: Pixabay)
Mut zur Lücke. Erst der Kredit, eine Woche später (vielleicht) noch eine Restschuldversicherung obendrauf: Eine solche – gesetzlich auferlegte – Wartezeit wollen die Versicherer mit aller Macht verhindern.
(Foto: Pixabay)

Wer im Internet einen Verbraucherkredit abschließt oder sich den neuen Flachbild-Fernseher auf Ratenzahlung gönnt, bucht oft eine passende Restschuldversicherung dazu. Diese übernimmt im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Rückzahlung des Kredits. Mit solchen Kombiangeboten ist ab 2025 Schluss. So will es jedenfalls der Gesetzgeber.

Verbraucherschutz oder Verbrauchergängelung?

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht künftig eine sogenannte Cooling-Off-Phase vor. Im Gesetzestext heißt es hierzu: „Der Versicherer darf einen Restschuldversicherungsvertrag, der sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bezieht, nur dann schließen, wenn der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags abgegeben hat.“

In der Branche kommt die bevorstehende neue Regelung gar nicht gut an. Es hagelt Kritik von allen Seiten. Die Cooling-Off-Vorschrift stelle „einen erheblichen Eingriff in den Markt und in die verfassungsrechtlich geschützte Vertrags- und Gewerbefreiheit dar“, empört sich etwa Jens Loa vom Bankenfachverband e.V.  Das Gesetz verstoße „in eklatanter Weise gegen Europarecht“. Begründung: Das hier geplante, nationale „Verbot von Produktbündelungen“ sei gemäß EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Consumer Credit Directive, CCD) gar nicht zulässig.

Verfassungsbeschwerde von 22 Versicherern

 

Genauso sieht es auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Diese Cooling-off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. Außerdem führe die obligatorische Wartefrist zu einer Schutzlücke. „Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kundinnen und Kunden ohne Versicherungsschutz da", so Schumann.
Der Branchenverband hat zusammen mit 22 Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen eingelegt.


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