2025: wichtige Änderungen
Beiträge, Steuern, Fristen: Zum 1. Januar ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger allerlei. Ein kleiner Überblick.
Das Jahr 2025 könnte für viele Verbraucherinnen und Verbraucher relativ teuer werden. Zwar ist die Inflationsrate mit zuletzt 2,2 Prozent einigermaßen moderat ausgefallen (auch wenn sie im September bei nur 1,6 Prozent lag). Doch gerade die Kosten für die soziale Sicherung dürften einiges vom Bruttolohn-Plus auffressen, das zahlreiche Tarifabschlüsse einbringen. Der Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,82 brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze beträgt dann 556 Euro im Monat.
Mehr für Rente und Gesundheit
Besserverdiener müssen 2025 mehr Sozialabgaben zahlen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 90.600 Euro brutto in den westlichen Bundesländern (7.550 Euro/Monat) auf bundesweit 96.600 Euro (8.050 Euro/Monat). Erst ab dieser Grenze müssen Arbeitnehmer keine weiteren Beiträge zur Rente mehr zahlen, auch wenn ihr Verdienst höher liegt das Prinzip gilt auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Hier steigt die Grenze 2025 von 62.100 Euro brutto pro Jahr auf 66.150 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab wann man in die private Krankenversicherung wechseln darf. Sie beträgt statt bisher 69.300 künftig 73.800 Euro.
In diesen Tagen veröffentlichen die gesetzlichen Krankenkassen ihre neuen Beitragssätze – die deutlich höher ausfallen: Ab dem 1. Januar 2025 erhöht etwa die Techniker Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag auf 2,45 Prozent (+1,25 Punkte), die Barmer auf 3,29 Prozent (+1,1 Punkte), die DAK-Gesundheit auf 2,8 Prozent (+1,1 Punkte) – und die Knappschaft sogar auf 4,4 Prozent (+1,7 Punkte). Schlechte Nachrichten erwarten wohl auch die Kunden der privaten Krankenversicherungen (PKV): Im kommenden Jahr werden die Beiträge im Schnitt deutlich stärker steigen als bei den gesetzlich Versicherten – für zwei Drittel der Kunden im Durchschnitt um rund 18 Prozent. Kleiner Trost: Nach einer Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV ist der Anstieg der Prämieneinnahmen in der PKV im Zeitraum 2015 bis 2025 aber unter dem in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben.
Pflege: ein Nehmen und Geben
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird zum Jahreswechsel um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dann liegt er bundesweit einheitlich bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Eltern mit mehreren kleinen Kindern werden seit der jüngsten Pflegereform entlastet. Mit zwei Kindern unter 25 Jahren liegt der Beitragssatz im Jahr 2025 bei 3,25 Prozent, ohne Kinder beträgt er 4,2 Prozent.
Andererseits werden auch die Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025 weiter angehoben, und zwar um 4,5 Prozent. Der Entlastungsbetrag etwa steigt von 125 auf 131 Euro im Monat. Das Pflegegeld beträgt nun bis zu 990 Euro pro Monat, für Pflegesachleistungen sind es maximal 2.299 Euro.
Steuern: ein wenig Entlastung
Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei ist, soll von bisher 11.784 auf 12.096 Euro steigen. Mit dem Freibetrag steigt auch die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz fällig wird, auf künftig 68.481 Euro – eine Maßnahme gegen die sogenannte kalte Progression. Außerdem gibt es ab Jahresbeginn fünf Euro mehr Kindergeld: monatlich 255 Euro. Der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben.
Das Wohngeld steigt um 15 Prozent. Mit dem Jahreswechsel gilt zudem die neue Grundsteuer. Das Prinzip: Liegt der Grundsteuerwert 40 Prozent oder mehr über dem Verkehrswert, muss dieser zur Berechnung herangezogen werden. 2025 steigt der CO₂-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Dadurch wird Benzin um 2,8 ct/l und Diesel um 3,2 ct/l teurer. Die Abgabe wirkt sich auch auf Heizöl und Gas aus. Bei Letzterem machen sich zusätzlich steigende Netzentgelte bemerkbar. Beim Strom dürften die Trassengebühren bundesweit zu einer Angleichung führen: Im bisher teuren Norden wird es günstiger, anderswo dafür wohl etwas teurer.