07.08.2025 Branche

Betriebsrenten-Novelle: Lob mit Abstrichen

Die Versicherer begrüßen den gerade verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Unter anderem sollen Opt-out-Modelle die zweite Säule der Altersversorgung stärken. Der GDV fordert hier jedoch weniger Einschränkungen, der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung indes warnt vor Bürokratiehürden.

Per Knopfdruck in die Betriebsrente? So einfach geht es noch nicht. Die Reform soll jedoch den Zugang zur bAV insbesondere für kleinere Unternehmen erleichtern. (Foto: © momius - stock.adobe.co)
Per Knopfdruck in die Betriebsrente? So einfach geht es noch nicht. Die Reform soll jedoch den Zugang zur bAV insbesondere für kleinere Unternehmen erleichtern.
(Foto: © momius - stock.adobe.co)

Es ist eines dieser typischen bürokratendeutschen Wortungetüme: Betriebsrentenstärkungsgesetz. Was sperrig klingt, ist jedoch dringend notwendig. Denn derzeit hat nur etwa jede zweite sozialversicherungspflichtige Person einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Besonders Menschen mit geringeren Einkommen und Beschäftigte in kleinen Unternehmen haben eher selten Betriebsrentenansprüche und damit ein geringeres Auskommen im Alter. Ziel der geplanten Gesetzesnovelle ist es, die Verbreitung und Attraktivität der bAV insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. 

Mehr Beschäftigte erreichen

 

Zu den geplanten Maßnahmen zählt unter anderem der Ausbau der Geringverdienerförderung (staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber von Geringverdienern) und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) begrüßt das Gesetz. „Positiv ist auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll“, heißt es einer offiziellen Stellungnahme. So könnten mehr Betriebe erreicht werden, auch solche ohne Tarifbindung. 

Verbesserungsbedarf bei Opting-Out

 

Zudem sollen Unternehmen zukünftig die Möglichkeit bekommen, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen, wenn diese nicht widersprechen. Dass dieses Opting-Out auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden soll, sieht der GDV allerdings kritisch. „Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.

Garantien schmälern Renditechancen

 

Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen. Das reicht aus Sicht der Versicherer nicht. „Mehr Spielraum in den Kapitalanlagen würde bessere Renditechancen für die Vorsorgenden ermöglichen. Das würde die Attraktivität der Betriebsrenten noch erhöhen“, so Schumann. Die Versicherer schlagen vor, die Garantien von derzeit 100 Prozent auf 80 Prozent abzusenken. Dies biete einen guten Kompromiss aus Sicherheit und Rendite.

AfW begrüßt Novelle

 

Lob, gepaart mit kritischen Tönen äußert auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. „Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV – gerade bei kleinen Unternehmen“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Gleichzeitig warnt er vor einer übermäßiger Bürokratiebelastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unsicherheiten bei der Umsetzung.
„Wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20-Prozent-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor.“ Der Verband fordert deshalb klar verständliche Regeln, digitale Umsetzungshilfen sowie flexible Zuschussmodelle für Arbeitgeber. Positiv sei, dass der Entwurf keine Eingriffe in bestehende Vergütungsstrukturen vorsieht. „Dass die bewährte Vielfalt der Beratungsstrukturen erhalten bleibt, ist ein wichtiges Signal für die unabhängige Vermittlerschaft. Ohne sie wird die bAV nicht in die Breite kommen“, betont Wirth.

 

 


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