06.01.2026 Branche

Lobbyregister: GDV Spitzenreiter

Zahlen, Daten, Fakten: Der Verein Finanzwende hat das zentrale Lobbyregister von Bundestag und Bundesregierung untersucht. Sind Banken und Versicherungen in der „Übermacht“?

Transparente Republik: Das öffentlich einsehbare Lobbyregister macht deutlich, welche Organisationen und Einzelpersonen sich für welche Gesetzesvorhaben in Bundesrat und Bundestag stark machen. (Foto: Patrick Daxenbichler@AdobeStock)
Transparente Republik: Das öffentlich einsehbare Lobbyregister macht deutlich, welche Organisationen und Einzelpersonen sich für welche Gesetzesvorhaben in Bundesrat und Bundestag stark machen.
(Foto: Patrick Daxenbichler@AdobeStock)

Seit vier Jahren besteht in Deutschland das Lobbyregister. Es legt offen, wer beim Bundestag und bei der Bundesregierung Einfluss nimmt, wie viel Geld dabei eingesetzt wird und welche Interessen sich hinter bestimmten Gesetzesvorhaben verbergen. Auch in diesem Jahr hat der Verein Bürgerbewegung Finanzwende e.V. das Lobbyregister des Bundestags ausgewertet. Ergebnis: Die Interessenvertreter aus der Finanzbranche sind weiterhin besonders stark engagiert. So ist der Gesamtverband der Versicherer (GDV) mit einem Lobbybudget von 15,29 Millionen Euro Spitzenreiter und liegt damit beispielsweise noch vor dem „Verband der Automobilindustrie“, der auf ein Budget von 9,9 Millionen Euro kommt.

Versicherungen und Banken besonders präsent

 

Auf der Rangliste der Finanzbranche folgen auf den GDV vier Bankenverbände: der Bundesverband deutscher Banken e.V., der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V., dahinter der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und der Bundesverband Öffentlicher Banken sowie der Bundesverband Investment und Asset Management e.V., der den sechsten Rang einnimmt. Auf der Ebene der einzelnen Gesellschaften ist die R+V Versicherung AG mit 1,61 Millionen Euro Lobbyausgaben der stärkste Akteur – Branchenprimus Allianz ist allerdings mit mehreren Gesellschaften vertreten.

Transparentes Register für alle einsehbar 

 

Auch die sogenannten „konkreten Regelungsvorhaben“ sind im Lobbyregister unter www.lobbyregister.bundestag.de/startseite für jeden Bürger einsehbar. Als solche werden sämtliche politischen Initiativen bezeichnet, bei denen die jeweilige Organisation ihre Interessen in Form von konkreten Gesetzestextvorschlägen vertritt. Beispiele hierfür sind: ein geplantes Gesetz im Versicherungs- oder Finanzbereich, eine Neugestaltung der Rentenversicherung oder Anpassungen im Bereich des Verbraucherschutzes. Ferner müssen die dazugehörigen Stellungnahmen im Register verzeichnet werden.
Am stärksten eingebracht hat sich die „Aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.“. Sie registrierte im Jahr 2024 insgesamt 107 „konkrete Regelungsvorhaben" und reichte 13 Stellungnahmen sowie Gutachten ein. An zweiter Stelle steht der GDV mit 97 gemeldeten Regelungsvorgaben und 136 eingereichten Stellungnahmen sowie Gutachten. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. verzeichnete 43 Regelungsvorhaben und verfasste 35 Stellungnahmen beziehungsweise Gutachten. 

Auch Verbraucherschützer stark engagiert

 

In ihrem Bericht kritisiert die Bürgerbewegung ein „krasses Ungleichgewicht“ zwischen Finanzlobby und Zivilgesellschaft und spricht gar von einer „Dauerbeschallung in Überzahl“.  Die „enormen finanziellen und personellen Mittel“ der Finanzlobby würden diese zu einem einflussreichen Gegenüber der Politik machen. Dass auch die Verbraucherschutz-Vereine erfolgreich Lobbyarbeit betreiben, erwähnt der Verein allerdings nicht. So ist der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Dachverband aller Verbraucherzentralen der Länder, mit 110 Vorgaben und 139 Stellungnahmen/Gutachten stark vertreten und verfügte über ein Lobbybudget von immerhin 12,7 Millionen Euro. Einzelne Vereine wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (14 Regelungsvorhaben, 4 Stellungnahmen) oder die Verbraucherzentrale Bayern (32 bzw. 7) waren in der Vergangenheit ebenfalls sehr aktiv. Allerdings geht es hier auch um verbraucherelevante Themen abseits von Finanzthemen.
Ohnehin gilt: Am Ende entscheiden die politisch Verantwortlichen, ob und in welchem Umfang die Anliegen der jeweiligen Interessenvertreter in konkrete Gesetze umgesetzt werden. Eine Eins-zu-eins-Übernahme ist im Rahmen der oft langwierigen Gesetzgebungsverfahren ohnehin so gut wie ausgeschlossen. 

 

 (© Bürgerbewegung Finanzwende )
(© Bürgerbewegung Finanzwende )

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