Schnee und Eis – welche Versicherungen im Ernstfall einspringen
Mit der richtigen Police gegen den Winter-Worst-Case geschützt: Haftpflicht-, Wohngebäude-, Kaskoversicherung & Co. sind aktuell wichtiger denn je. Was Verbraucher wissen müssen und wie sie Gefahren vorbeugen können.

(Foto: Firefly@adobe.com)
Dauerschnee, vereiste Fahrbahnen, dazu gefährliche Sturmböen: Große Teile Deutschlands befinden sich derzeit im Ausnahmezustand. Züge fallen aus, Flughäfen stellen den Betrieb ein, vielerorts pausiert die Müllabfuhr, während sich junge Menschen über schulfrei freuen. Durch die extreme Wetterlage steigt mitunter auch das persönliche Haftungsrisiko. Was man jetzt wissen sollte.
Risiko lauert von oben
Insbesondere Hauseigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht, etwa durch Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen. „Bei frisch gefallenem, lockerem Schnee können bis zu zehn Kilogramm auf den Quadratmeter zusammenkommen“, erläutert Markus Hennecke, Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Nasser Pappschnee wiegt gut viermal mehr, Eis sogar zehnmal mehr – bis 100 Kilogramm pro Quadratmeter Fläche.“ Auf manchen Gebäuden lauern dadurch regelrechte Zeitbomben.
Die konkreten Vorschriften unterscheiden sich je nach Region und können Schneefanggitter, Warnhinweise oder andere Schutzmaßnahmen umfassen. Ob Eigentümer im Schadensfall haften, hängt davon ab, ob sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. „Eine Haftung besteht nicht automatisch“, erklärt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten e. V. (BdV). „Entscheidend ist, ob zumutbare Sicherungsmaßnahmen unter den konkreten Umständen erforderlich gewesen wären und unterlassen wurden.“ Gerichte berücksichtigen zudem häufig die Eigenverantwortung von Passantinnen und Passanten.
Rutschgefahr vor der Haustür
Auch die Räumung von Schnee und Eis auf privaten Wegen und Zugängen ist Sache des Eigentümers. Er kann diese Verantwortung aber auf Mieter oder beauftragte Winterdienste übertragen. Kommt es zu einem Unfall, haften je nach Nutzung unterschiedliche Versicherungen: Bei selbstgenutztem Wohneigentum springt in der Regel die private Haftpflichtversicherung ein, bei vermieteten Objekten die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Haftpflichtschutz unverzichtbar
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihren Versicherungsschutz überprüfen und „mögliche Risiken nicht unterschätzen“, warnt Boss. Kommt es zu Schadenersatzforderungen, greifen die Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise bei vermieteten Immobilien die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen leisten Schadensersatz oder wehren unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht. Wird ein Fahrzeug von einer Dachlawine beschädigt und kann der oder die Hauseigentümerin nicht haftbar gemacht werden, übernimmt die Kaskoversicherung den Schaden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht bewusst unter einem Dachüberhang geparkt wurde, da dies als grob fahrlässig gilt. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Abschluss der Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann wird auch bei grober Fahrlässigkeit reguliert“, rät Boss. Schäden an kleineren Fahrzeugteilen wie der Windschutzscheibe sind in der Regel bereits durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Schutz am Eigentum
Auch der Versicherungsschutz für Sachschäden am eigenen Hab und Gut ist klar abgegrenzt. Darauf weist wiederum der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. So sind Schäden an Gebäudeteilen, dazu zählen auch fest installierte Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auf dem Dach, über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sofern die jeweilige Gefahr versichert ist. „Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert. Schneedruck beispielsweise zählt zu den Elementarschäden und ist nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt. Über 40 Prozent der Wohngebäude haben diese nicht“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Beschädigen Sturm und Hagel hingegen ein mobil installiertes Balkonkraftwerk, springt in der Regel die Hausratversicherung ein
Vorsorge wird immer wichtiger
Der GDV warnt, dass Elementarschäden durch Extremwetterereignisse langfristig steigen werden. Dazu zählen neben Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel auch winterliche Risiken wie Schnee, Eis und Frost. Vor diesem Hintergrund wird Vorsorge immer wichtiger: Regelmäßige Kontrollen an Gebäuden, etwa an Flachdächern, Dachrinnen, Wasserleitungen und Regenabläufen. Das frühzeitige Entfernen größerer Schneemengen sowie das Sichern von Wegen gegen Glätte helfen, Schäden zu vermeiden.
Wie Hausbesitzer sich jetzt schützen!
- Schnee räumen: Regelmäßig Schnee von den Dachflächen entfernen, bevor sich große Mengen ansammeln. Dabei stets auf die eigene Sicherheit achten und geeignete Werkzeuge nutzen.
- Gefahrenbereiche sichern: Bereiche unter Dachkanten sperren, um Personen vor herabfallenden Schneemassen oder Eisbrocken zu schützen.
- Dachentwässerung prüfen: Dachrinnen und Fallrohre freihalten, damit Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.
- Fachleute hinzuziehen: Bei Unsicherheit oder großen Schneelasten Statiker oder Dachdecker konsultieren.
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