11.08.2021 Sparten/Produkte

DEVK mit verbessertem Unfallschutz

Die Kölner DEVK Versicherungen haben die Leistungen ihrer Unfallversicherung erweitert. Abgedeckt sind jetzt auch kleinere Unfallfolgen, etwa wenn ein Tattoo dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde.

(Kein) Beinbruch: Schmerzensgeld gibt es bei der DEVK künftig auch im Rahmen der Unfallrente. (Foto: Antonio Guillem)
(Kein) Beinbruch: Schmerzensgeld gibt es bei der DEVK künftig auch im Rahmen der Unfallrente.
(Foto: Antonio Guillem)

Private Unfallversicherungen dienen dazu, die finanziellen Folgen von Unfällen in der Freizeit, im Haushalt oder im Straßenverkehr abzufedern. In der Regel spielt das Thema Invalidität hier eine Schlüsselrolle. Damit auch kleinere Verletzungen abgesichert sind, hat die DEVK ihren Unfallschutz jetzt verbessert. Neu und nach Angaben des Unternehmens einzigartig in der Branche ist die kosmetische Korrektur von Tattoos, die durch einen Unfall beschädigt wurden. Und auch bei Narben oder Verbrennungen, die in Folge eines Unfalls entstanden sind, zahlt die DEVK bis zu 500 Euro z. B. für ein Cover-up. Mehr Leistungen gibt es auch für Brillenträger: Wird die Brille beim Unfall beschädigt, erstattet die DEVK im Premium-Schutz bis zu 500 Euro Reparatur- oder Ersetzungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Zweierlei Progression, höhere Gliedertaxe



Im Komfort- und Premium-Tarif können Versicherte nun zwischen einer Progression von 500 und 225 Prozent wählen. Bei 500 Prozent und einem Invaliditätsgrad von über 25 Prozent steigt die Invaliditätsleistung kontinuierlich bis zum Fünffachen der vereinbarten Invaliditätsleistung an. Im Basis-Schutz gilt eine Progression von 225 Prozent. Dadurch sind Verträge günstiger – trotzdem bekommen Versicherte schon bei weniger schwerwiegenden Verletzungen eine Entschädigung.

Die Kölner haben zudem ihre Gliedertaxe überarbeitet: Die Verletzung einzelner Körperteile wird beim Invaliditätsgrad stärker gewichtet. Unfallopfer erhalten so bei gleicher Verletzung mehr Geld. Die DEVK bewertet den Verlust von Gliedmaßen in vielen Fällen überdurchschnittlich hoch. Außerdem verlängert der Versicherer im Komfort- und Premium-Schutz die Fristen für die Feststellung einer Invalidität: Spätestens 24 Monate nach dem Unfall muss eine Ärztin oder ein Arzt im Komfort-Schutz nun körperliche Einschränkungen diagnostizieren – bisher waren es 15 Monate. Im Premium-Schutz haben Versicherte jetzt 36 statt bisher 24 Monate Zeit. Damit bekommen Geschädigte Unterstützung, auch wenn sich Unfallfolgen erst später zeigen.

Unfallrente: Teilrente und Schmerzensgeld



Die DEVK integriert in ihre Unfallrente eine Teilrente. Diese zahlt bei Invaliditätsgraden unter 50 Prozent – aber nicht wie bei der Unfallrente ein Leben lang, sondern eine anteilige Rente für eine festgelegte Dauer. Die Teilrente umfasst beim Komfort-Schutz drei Jahre und beim Premium-Schutz sieben Jahre. Sie greift im Komfort-Schutz bereits ab 40 Prozent Invalidität, im Premium-Schutz sogar schon ab 30 Prozent.

Die Zahlung von Schmerzensgeld war bisher ausschließlich im Rahmen der Invaliditätsleistung möglich. Jetzt zahlt die DEVK in der Unfallrente ebenfalls ein Schmerzensgeld von bis zu 2000 Euro. Wenn sich also beispielsweise eine Frau ein Bein bricht und sie eine Unfallrente von 2000 Euro vereinbart hat, zahlt die DEVK 40 Prozent dieser Summe sofort einmalig aus – in diesem Fall also 800 Euro.


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