04.03.2021 Sparten/Produkte

Grundfähigkeitsversicherung: Assekurata stellt neue Tarifanalyse vor

Die Rating-Agentur Assekurata hat ein neues Verfahren zur Bewertung von Grundfähigkeitsversicherungen entwickelt. Das Prüfraster soll helfen, die Qualität der Angebote in dem wachsenden Marktsegment zu beurteilen.

Grundfähigkeitsversicherungen leisten beim Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten – dazu kann etwa auch Radfahren gehören. (Foto: Monkey Business/Fotolia)
Grundfähigkeitsversicherungen leisten beim Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten – dazu kann etwa auch Radfahren gehören.
(Foto: Monkey Business/Fotolia)

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den Hoffnungsträgern der deutschen Lebensversicherungsbranche. Laut der aktuellen Marktstudie der Kölner Rating-Agentur Assekurata zu Überschussbeteiligungen und Garantien messen ihr knapp 80 Prozent der befragten Anbieter positive oder sehr positive Wachstumserwartungen für 2021 bei. Demgegenüber äußerte sich kein einziges Unternehmen negativ oder gar sehr negativ zu den Zukunftsperspektiven dieses Produktsegments. Doch weil derzeit viele Lebensversicherer ihre bestehenden Grundfähigkeitstarife überarbeiten oder neue einführen, sind die Tarifstrukturen und Versicherungsbedingungen am Markt laut Assekurata sehr unterschiedlich – und für Kunden wie Vermittler schwer einzuordnen. 

Neue Bewertung, erster Prüfling

 

Die Rating-Agentur hat deshalb ein neues Verfahren zur Bewertung der Policen entwickelt. Gemeinsam mit der Biometrie Expertenservice GmbH, einem Spezialisten für die Absicherung biometrischer Risiken, untersucht die Assekurata die Produkte anhand eines detaillierten Prüfrasters. Dieses testet insbesondere die Leistungsauslöser der Versicherung auf kundenfreundliche und praxistaugliche Formulierungen ab. Als erste Gesellschaft hat sich die Dortmunder Lebensversicherung AG mit ihrem neuen Tarif „Plan D“ dem Verfahren gestellt. Die Variante „Die 3“ des Volkswohlbund-Tochterunternehmens erhielt dabei die Note „sehr gut“ (1,4), die Variante „Die 2“ kam auf ein „gut“ (1,7).

Eindeutige Bedingungen gefragt

 

Eine Grundfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung bei Verlust bestimmter Fähigkeiten. Sie leistet, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit oder eines schweren Unfalls körperlich so eingeschränkt ist, dass er eine fundamentale Fähigkeit verliert – anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Bezug zum Beruf. „Die reine Anzahl an versicherten Fähigkeiten ist aber noch kein Qualitätsmerkmal“, sagt Arndt von Eicken, Managing-Analyst bei Assekurata. Vielmehr komme es darauf an, dass die Auslöser, die zu einer Leistung des Versicherers führen, in den Bedingungen eindeutig, nachvollziehbar und praktikabel definiert sind.

Details entscheidend

 

Zur Verdeutlichung führt Philip Wenzel, Geschäftsführer von Biometrie Expertenservice, das Beispiel Tastaturbedienung als Nachweis für den Gebrauch der Hand an. „Eine Tastatur ist so konzipiert, dass sie mit allen zehn Fingern bedient werden kann. Ein Versicherer könnte für den Leistungsnachweis aber womöglich vorsehen, dass ein Kunde innerhalb von zehn Minuten weniger als fünf Wörter tippen kann. Die Anforderung an den Leistungsauslöser wäre für den Kunden dann unrealistisch hoch.“ Das führe spätestens im Leistungsfall zu Irritationen.

50 Kriterien im Check

 

Die neue Tarifanalyse von Assekurata testet die Grundfähigkeitsversicherungen auf ihr spezifisches Absicherungsprofil und untersucht die versicherungstechnischen Leistungsmerkmale aus Kundensicht. „Wir orientieren uns dabei an den fünf Sinnen des Menschen und an seinen Fundamentalfähigkeiten, die auf Beweglichkeit, Ausdauer sowie der Kraft der Hände, Arme und des Bewegungsapparates fußen“, erklärt Wenzel.

In dem detaillierten Prüf- und Bewertungsverfahren untersuchen die Analysten Grundfähigkeitspolicen anhand von über 50 Detailkriterien, die den zehn Hauptkriterien zugeordnet werden. Laut Assekurata befinden sich derzeit schon weitere Tarife in der Prüfung.


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