11.06.2021 Sparten/Produkte

Studie: Wie sich BU-Versicherer im Leistungs­fall verhalten

Laut der aktuellen „BU-Leistungspraxisstudie“ von Franke & Bornberg fallen zumindest bei den sieben untersuchten Versicherern die meisten Entscheidungen bei Leistungsprüfungen zugunsten der Kunden aus. Psychische Erkrankungen bleiben dabei BU-Auslöser Nummer eins.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (174 Tage bei Ablehnung, 159 Tage bei Anerkennung). (Foto:  © skywalk154 - stock.adobe.com)
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (174 Tage bei Ablehnung, 159 Tage bei Anerkennung).
(Foto: © skywalk154 - stock.adobe.com)

Es mangelt an Transparenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), denn oft fehlen belastbare Fakten. Das sagt zumindest die Ratingagentur Franke und Bornberg und will mit ihrer 6. „BU-Leistungspraxisstudie“ selbst Abhilfe abschaffen. Die Untersuchung basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung von sieben Top-Größen der deutschen Versicherungswirtschaft. „Sich diesem Ratingverfahren zu stellen, ist es ein klares Statement an Medien und Verbraucher, dass man nichts zu verbergen hat“, sagt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. 

Höchstwertung für die Allianz

 

Die Ergebnisse zeigen laut Franke und Bornberg, dass die BU im Leistungsfall das tue, was sie soll, nämlich finanzielle Not zu lindern. So erreichte die Gothaer mit 68 Prozent der möglichen Punkte auf Anhieb die Ratingnote FF+, die Zurich schnitt vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielte mit 90 Prozent der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+. Den weiteren Teilnehmern, die sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des BU-Unternehmensratings stellen, bescheinigt Franke & Bornberg eine gute Performance. Sie hätten in den vergangenen Jahren ihre BU-Leistungspraxis kontinuierlich optimiert So kamen ERGO Vorsorge (82 %), Generali Deutschland, vormals AachenMünchener (81 Prozent), sowie HDI und Nürnberger (jeweils 82 Prozent) auf hohe Werte. 

Viele Rentenzahlungen enden wegen verbessertem Gesundheitszustand

 

Jenseits dessen liefert die „BU-Leistungspraxisstudie“ weitere spannende Erkenntnis über diese Produktsparte. So fallen 79 Prozent der BU-Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife daher ins Leere. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positivselektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, so Franke.

Erstmalig wurde im Rahmen der Studie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In nur 48 Prozent der Fälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei rund 36 Prozent der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in zwölf Prozent der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

Viele Ablehnungen bei psychischen Erkrankungen

 

Mehr als der Hälfte aller Ablehnungen (60 Prozent) werden ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird (Vorjahr 55 Prozent). Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68 Prozent der Ablehnungen verantwortlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren hingegen an Bedeutung. Auf sie entfallen 20 Prozent der Ablehnungen gegenüber 25 Prozent im Jahr zuvor. Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote bei jungen Erwachsenen. Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

Bei Krebs zahlen BU-Versicherer fast immer

 

Krankheiten der Psyche konnten ihre Position als BU-Auslöser Nummer eins weiter ausbauen, so die Experten von Franke und Bornberg. Hier und bei Unfällen dauern auch die Regulierungen länger als in anderen Fällen. Im Untersuchungsjahr 2019 gingen knapp 28 Prozent der anerkannten BU-Fälle auf psychische Erkrankungen zurück. „Diese Entwicklung birgt für BU-Versicherer einigen Sprengstoff“, so Franke. Auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit. Die Anerkennungsquote variiert je nach Art der Krankheit. Während bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) mehr als neun von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen nur 71 Prozent. Krankheiten des Nervensystems führen immerhin in vier von fünf Fällen zur Anerkennung.

Corona mit bisher geringem Einfluss auf die BU-Regulierung

 

Für die Studie kamen COVID-19-Erkrankungen noch nicht in Betracht. Bislang sind aber ohnehin nur wenige Leistungsfälle bekannt. Gezahlt wird laut Franke und Bornberg erst, wenn die Einschränkungen über voraussichtlich mehr als sechs Monate anhalten. Trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang der neuen Erkrankung im BU-Leistungsprozess.

Studienleiter Franke sieht diese Aussagen kritisch: „Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben.“ Einziger Nachteil dieses offenen Systems sei eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. „Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Franke.

Gesamtquoten der untersuchten Versicherer. DIe Werte wurden per Stichprobe überprüft. Quelle: Franke und Bornberg GmbH
Gesamtquoten der untersuchten Versicherer. DIe Werte wurden per Stichprobe überprüft. Quelle: Franke und Bornberg GmbH

Franke und Bornberg analysiert seit 2004 Professionalität und Kundenorientierung von BU-Versicherern. Hohe Bedeutung hat dabei die Leistungspraxis. Das Datenmaterial validieren die Analysten durch Stichproben. An der 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg teilgenommen haben: Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer haben mehr als sieben Millionen Kunden. Angesichts ihrer Größe bilden sie einen wesentlichen Teil des BU-Marktes ab. Die Untersuchung basiert auf Fakten zu BU-Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019. Diese Daten wurden durch Stichproben validiert, die im November 2020 stattfanden.


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