18.02.2019 Sparten/Produkte

Pflege: mehr Geld vom Chef

Der Pflegefall kann schon in jungen Jahren jeden treffen. Die HanseMerkur hat einen neuen bKV-Zusatztarif entwickelt, mit dem Arbeitgeber vorsorgen können.

Arbeitgeber können mit einem neuen Pfelgebaustein etwas für ihre Mitarbeiter tun. (Foto: Gerd Altmann/Pixabay)
Arbeitgeber können mit einem neuen Pfelgebaustein etwas für ihre Mitarbeiter tun.
(Foto: Gerd Altmann/Pixabay)

Das Pflegerisiko.

Die Zahl ist gewaltig: In Deutschland leben aktuell mehr als 3,4 Millionen Pflegebedürftige, so das Statistische Bundesamt. Und es werden stetig mehr. Dabei sind es nicht nur Alte und Greise, die versorgt werden müssen. Ein Unfall, eine schwere Krankheit – das Schicksal Pflege kann auch schon junge, aktive Menschen treffen. Wenn andere in der Schule sitzen, in die Lehre gehen oder noch mitten im Berufsleben stehen: Im Alter zwischen 15 und 64 werden aktuell mehr als 523.000 Menschen zu Hause oder in Heimen gepflegt. 1999 waren es noch etwa 335.000. Das ist ein Anstieg um 56 Prozent in nur 18 Jahren (s. Grafik). Dabei ist die staatliche Pflegeversicherung nur ein Basisschutz. Sie deckt bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten einer ambulanten Hilfe oder stationären Unterbringung ab. Hilfe von Arbeitgeberseite ist für solche Notfälle eine willkommene Stütze. Ein besonders innovatives Konzept hierfür hat sich die HanseMerkur einfallen lassen.

Der Zusatztarif.

Der Hamburger Versicherer ist mit einem neuen Pflegebaustein im Rahmen seiner betrieblichen Krankenversicherung ins neue Jahr gestartet. Den Pflegezusatztarif BKPG können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen. Diese müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Ab Pflegegrad 2 tritt der Leistungsfall ein, und der Versicherte hat die Wahl: Entweder gibt es ein Monatsgeld in Höhe von 1000 Euro, oder es fließen 750 Euro monatlich plus eine Einmalzahlung von 5000 Euro. So können die Betroffenen hohe Kosten überbrücken, die gerade beim Pflegestart häufig anfallen, etwa wenn Haus oder Wohnung umgebaut werden müssen. Das Monatsgeld endet in beiden Fällen spätestens nach 36 Monaten oder mit dem 67. Geburtstag des Mitarbeiters. Weitere Leistungen: eine Pflegeplatzgarantie, eine telefonische Pflegeberatung und die Vermittlung von Assistance-Leistungen in den ersten sechs Monaten.

Der Arbeitgeber-Vorteil.

Die Beiträge trägt der Arbeitgeber allein. Pro Mitarbeiter sind monatlich 8,90 Euro fällig. „Damit stellt der Pflegezusatztarif eine wertvolle Mehrleistung für einen Arbeitnehmer dar, für die er selbst nichts bezahlen muss“, erläutert Dr. Andreas Gent, Vorstandsmitglied der Hanse­Merkur. Für den Arbeitgeber ist der Tarif ebenfalls interessant. „Er unterstreicht so seine Fürsorgepflicht für den Fall eines frühzeitigen Pflegeeintritts und das zu vergleichsweise günstigen Beiträgen“, so Dr. Gent. Wegen der verkürzten Versicherungs- und Leistungsdauer kann der Tarif BKPG eine private Pflegevorsorge allerdings nicht ersetzen.

Der Team-Check.

Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung verzichten Versicherer üblicherweise auf eine individuelle Risikoprüfung. Dieser Vorteil greift nun auch beim Pflegebaustein BKPG. Stattdessen erfolgt eine kollektive Gesundheitsprüfung, die auf die Fehlzeiten der Arbeitnehmer abstellt. Dies sei ein „bemerkenswertes Novum“ im Bereich der Pflegeversicherung, so der Versicherer.


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