26.02.2026 Recht | Ratgeber

Nach Wasserschaden: bittere Pille für Arztpraxis

Das OLG Nürnberg stellt klar: Versicherungsschutz für Schäden in ausgelagerten Arztpraxisräumen besteht nur, wenn diese ausdrücklich als Versicherungsort vereinbart wurden. FOCUS MONEY-Versicherungsprofi-Experte Dr. Markus Weyer erklärt, welche Folgen das Urteil hat.

Beschlagen im Versicherungsrecht: Dr. Markus Weyer von der Berliner Kanzlei Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft (www.weyerlegal.com). (Foto: WEYER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Beschlagen im Versicherungsrecht: Dr. Markus Weyer von der Berliner Kanzlei Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft (www.weyerlegal.com).
(Foto: WEYER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Die Rechtslage.

In der Sachversicherung wird Versicherungsschutz räumlich eingegrenzt. Im Versicherungsfall besteht Deckung nur für den im Vertrag vereinbarten Versicherungsort. Was aber, wenn der Sachschaden nicht im Betrieb des Versicherungsnehmers (VN), sondern im Betrieb eines vom VN betrieblich genutzten Dritten eintritt und erst dort zu einer Betriebsunterbrechung führt (Rückwirkungsschaden)? Wann sind solche Drittbetriebe mitversichert?

Der Fall.

Eine überörtliche Praxisgemeinschaft führte Behandlungen in Räumen einer GmbH durch, die kassenärztlich als ausgelagerter Praxisraum abgerechnet wurden (§ 24 Ärzte-ZV). Die Praxisgemeinschaft schloss eine Ertragsausfallversicherung für die Gefahr „Leitungswasser“ ab. Nach den Bedingungen bestand auch Deckung für Ertragsausfallschäden infolge von Sachschäden, die sich in einem besonders vereinbarten weiteren Versicherungsort in fremden Unternehmen ereignen. Außerdem waren mit dem Hinweis „Zulieferer und Abnehmer“ auch Sachschäden erfasst, die auf einem Betriebsgrundstück eines Unternehmens entstehen, mit denen der VN in laufenden Geschäftsbeziehungen steht. Die GmbH war in der Police allerdings nicht genannt. Kurz darauf meldete der VN einen Wasserschaden. Der Versicherer verweigerte die Regulierung. Die GmbH sei nicht als Risikoort mitversichert.

Die Bewertung.

Das Landgericht Regensburg wies die anschließende Klage der Praxisgemeinschaft ab (Az. 35 O 1764/23). Der durch die Gefahr „Leitungswasser“ verursachte Schaden habe sich nicht innerhalb des vertraglich vereinbarten Versicherungsortes ereignet. Maßgeblich sei die Police, welche den Risikoort der GmbH aber nicht nenne.
Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Berufung der Praxisbetreiber zurück (Az. 8 U 910/25) – und argumentiere ähnlich. Die betriebliche Sachversicherung erstrecke sich nicht schon deshalb auf einen anderen Betrieb, weil dort ein ausgelagerter Praxisraum i.S.v. § 24 Ärzte-ZV betrieben werde. Stattdessen müssen diese Räumlichkeiten im Versicherungsschein als Versicherungsort ausdrücklich genannt oder nach Vertragsabschluss als zusätzlich aufzunehmender Versicherungsort vereinbart worden sein.

Das Fazit.

Überörtliche Praxisgemeinschaften müssen bei der Nutzung von ausgelagertem Praxisraum achtgeben. Das OLG hat klargestellt, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Räume erstreckt, die von Dritten genutzt werden. Dass diese als ausgelagerte Praxisräume nach der Zulassungsverordnung oder als anerkanntes Operationszentrum gelten, ist hier unerheblich. Diese Vorschriften betreffen nur die Zulassung von Vertragsärzten und schaffen kein besonderes Sonder-Versicherungsrecht.


Weitere Artikel

Listing

09.02.2026 Recht | Ratgeber

AVB: Warum „Phishing“ nicht gleich „Phishing“ ist

Mit einem Zusatzschutz gegen Cyberschäden wollen Hausratversicherer attraktiv bleiben. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass der Deckungsumfang den Werbeversprechen häufig nicht gerecht wird. Die FOCUS MONEY-Versicherungsprofi-Experten Jem Schyma und Raimund Mallmann erklären die Tücken der Vertragsklauseln.

> weiterlesen
Listing

26.01.2026 Recht | Ratgeber

Beratungsfehler: Makler auch nach 20 Jahren haftbar

Weil er sie 20 Jahre zuvor falsch beraten hat, fordert eine Kundin nach einem Versicherungsfall Schadensersatz von ihrem Makler. Dann stellt sich auch noch dessen Vermögenschaden-Haftpflichtversicherer quer. Rechtsanwalt Norman Wirth, Kolumnist des ­­FOCUS MONEY-Versicherungsprofi, erklärt, welche konkreten Folgen der Rechtsstreit für Vermittler hat.

> weiterlesen
Listing

19.01.2026 Recht | Ratgeber

Schadenregulierung „Pi mal Daumen“?
 

Wenn Schadenregulierer den Schaden allein anhand von „Erfahrungswerten“ schätzen, sollten Versicherungsnehmer skeptisch sein. Das zeigt ein aktueller Schlichtungsfall der Versicherungsombudsfrau. Die FOCUS MONEY-Versicherungsprofi-Experten Jem Schyma und Raimund Mallmann ordnen die Rechtslage ein.

> weiterlesen