Achtung: Vor diesen Unternehmen warnt die BaFin
Unseriöse oder betrügerische Anbieter von Finanzdienstleistungen bescheren der BaFin viel Arbeit. Regelmäßig gibt sie im Sinne des Verbraucherschutzes Warnmeldungen heraus: Drei aktuelle Beispielfälle.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fiel zuletzt vor allem durch negative Schlagzeilen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Affäre auf. Weil sie ihre Rolle als Aufsichtsfunktion im größten Betrugsskandal der Nachkriegszeit nicht ordnungsgemäßg wahrgenommen hat, verloren zigtausend Anleger Millionen Euro. Weniger stark dringt die Rolle der Behörde beim kollektiven Verbraucherschutz durch. Doch auch das ist eine wichtige Aufgabe der 2002 gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts. Die BaFin veröffentlicht hierbei auf ihrer Homepage regelmäßig Hinweise zu Firmen, die unerlaubte Versicherungs- oder Bankgeschäfte betreiben. Zuletzt wurden drei Fälle bekannt bzw. Warnmeldungen veröffentlicht.
Unerlaubte Bankgeschäfte in Deutschland
Das Unternehmen „YelloFinanzierung“, das im Impressum der eigenen Website keine Rechtform angibt und dessen angeblicher Sitz Berlin ist, hat von der BaFin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland erteilt bekommen. Die BaFin gibt an: „Yello Finanzierung behauptet, über eine eigene Banklizenz zu verfügen, und gibt an, seinen Sitz in Deutschland zu haben. Damit täuscht das Unternehmen vor, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Über seine Internetseite www.yello-finanzierung.com bietet das Unternehmen den Abschluss von Darlehensverträgen an. Somit rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass Yello Finanzierung unerlaubt Bankgeschäfte in Deutschland betreibt.“
Geschäft mit Immobilienrenten muss abgewickelt werden
Auch die Bergfelder Leibrenten AG mit angeblichem Sitz in Mönchengladbach hat keine Erlaubnis gemäß § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften. Laut BaFin verfügt sie auch über keine Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz zur gewerblichen Gewährung von Leibrenten. Dennoch betreibt das Unternehmen nach Erkenntnissen der Behörde ein Einlagengeschäft, indem es unzureichend grundbuchlich besicherte Darlehen entgegennimmt. Darüber hinaus wird Versicherungsgeschäft bestrieben, indem Wertgegenstände gekauft und dafür die Gewährung einer lebenslangen Leibrente versprochen werde.
Die Maßnahmen klingen drastisch: Mit Bescheid vom 17. Mai forderte die BaFin die sofortige Einstellung der Geschäftstätigkeiten. Das bestehende Geschäft müsse unverzüglich abgewickelt und die Kunden schriftlich darüber informiert werden. Die BaFin hat das Unternehmen zudem aufgefordert, das übernommene Risiko auf ein lizensiertes Versicherungsunternehmen zu übertragen. Für den Fall, dass die Bergfelder Leibrenten AG die Geschäftstätigkeit fortführt, droht die BaFin mit einem Zwangsgeld in Höhe von 1,5 Millionen Euro.
Starker Verdacht auch gegen britische Finanzdienstleistungsanbieter
Auch die Unternehmen Arbitrage A.I. Technologies PLC, das auch unter dem Namen Smartbitrage auftritt, und David Wahlberg Finanzpool, beide mit angegebenem Sitz in London, Großbritannien, besitzen keine Erlaubnis für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen und unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin. Die Inhalte von Werbe-E-Mails und der Webseiten www.smartbitrage.com und www.dw-financepool.com rechtfertigten die Annahme, dass die Gesellschaften in Zusammenarbeit unerlaubte Bankgeschäfte, insbesondere das Einlagengeschäft und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreiben oder erbringen.
Grundsätzlich raten die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.