20.07.2020 Recht | Ratgeber

Ende der teuren Haftpflichtversicherung für Anhänger

Das Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr tritt nach jahrelangem Streit in Kraft. Zukünftig haftet nur noch der Halter der Zugmaschine bei Unfällen. Mit dem Wegfall der teuren Doppelhaftung werden Prämiensenkungen durch die Versicherer erwartet.

Die gesetzliche Neuregelung betrifft gewerbliche Fahrzeugflotten, aber auch private Wohnwagen. (Foto: CopyrightFreePictures/Pixabay)
Die gesetzliche Neuregelung betrifft gewerbliche Fahrzeugflotten, aber auch private Wohnwagen.
(Foto: CopyrightFreePictures/Pixabay)

Diese Neuregelung dürfte Automobil- und Versicherungswirtschaft gleichermaßen freuen. Am Freitag vergangener Woche (17. Juli) trat eine Neuregelung in Kraft, nach der Unfallschäden an Fahrzeugen mit Anhängern in der Regel vom Halter der Zugfahrzeuge bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen werden. Bislang mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeugs und des Anhängers die Kosten teilen, was zu erheblich höheren Kosten bei der Versicherungsprämie geführt hatte. Die Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen, Bootstrailer, Wohnwagen genauso wie kleine Anhänger. Das Bundeskabinett hatte die neue Norm im Straßenverkehrsrecht bereits im Januar 2020 beschlossen.

Mit der Neuregelung haften Kfz-Anhänger künftig nicht mehr, wenn sie in einem Gespann fahren. Der Versicherer des Anhängers wird nur noch zur Kasse gebeten, wenn dieser gefahrerhöhend wirkt und ihm überwiegende Unfallursache zuzurechnen ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht und einen Drittschaden verursacht. Haften muss der Eigentümer auch, wenn der Anhänger aufgrund eines technischen Defekts einen Schaden verursacht.

Korrektur des BGH-Urteils zur Doppelhaftung

 

Mit der Neuregelung wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 279/08) korrigiert, auf dessen Grundlage die Doppelhaftung eingeführt worden war und das von Automobilwirtschaft und Versicherern jahrelang massiv bekämpft wurde. Durch das BGH-Urteil war der Schadenaufwand in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall zwischen Zugfahrzeug und Anhänger im Verhältnis 50 zu 50 aufzuteilen. Der Versicherer des Zugfahrzeugs regulierte den Schaden zunächst zu 100 Prozent und nahm dann den Anhänger-Versicherer zu 50 Prozent in Regress. Das führte zu deutlich höherem Verwaltungsaufwand und Schadenbelastung.

R+V senkt als Reaktion sofort die Prämien

 

Die Vermutung von Branchenexperten, dass nun die Prämien für gewerblich genutzte Anhänger, vor allem im Flottengeschäft, stark fallen, scheint sich zu bewahrheiten. Als erster Versicherer kündigte die R+V am Freitag eine Prämiensenkung an. „Durch diese Neuregelung haben wir weniger Verwaltungsaufwand, gleichzeitig sinkt die Zahl der Schäden, für die die Versicherung der Anhänger aufkommen muss“, erklärt Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V. „Das geben wir an unsere Kunden weiter und senken die Tarife für die Haftpflichtversicherung von Anhängern.“

 


Weitere Artikel

Listing

29.08.2023 Recht | Ratgeber

Versicherungsschutz trotz veralteter IT

Fehlende Sicherheitsupdates führen laut Landgericht Tübingen nicht automatisch zum Leistungsausschluss bei der Cyberversicherung. Die VP-Experten Schyma und Mallmann erklären, was dieses Urteil für die Versicherten bedeutet – und worauf insbesondere Neukunden achten sollten.

> weiterlesen
Listing

30.11.2022 Recht | Ratgeber

Invalidität: Neue Gesundheitsprüfung ging nach hinten los

Nach einem Fahrradunfall erhielt ein Mann 13 000 Euro Invaliditätsleistung von seiner Versicherung. Nach erneuter medizinischer Prüfung wurde sein Invaliditätsgrad jedoch nachträglich herabgestuft. Prompt verlangte der Versicherer eine Rückzahlung. Der Fall landete vor dem BGH.

> weiterlesen
Listing

18.11.2022 Recht | Ratgeber

Urteil zur Erwerbsminderungsrente: Bestandsrentner gehen leer aus

Das Bundessozialgericht sieht in politischen Entscheidungen zur Erwerbs­minderungs­rente, von denen nicht alle Leistungsempfänger profitieren, keine Ungleich­behandlung. Die Klage zweier Rentner und der sie unterstützenden Sozialverbände ist damit gescheitert. Sie wollen nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.

> weiterlesen