31.08.2020 Recht | Ratgeber

Kein Vertrauensschaden: Verlust durch Spekulations­geschäfte nicht versichert

Verlust aus einer Währungsspekulation mit Schweizer Franken laut OLG Düsseldorf kein Fall für die Vertrauensschadenversicherung. Ursächlich für den hohen Verlust eines Unternehmens war eine unvorhersehbare Maßnahme der Nationalbank.

Im verhandelten Fall hatte der Mitarbeiter laut seines Arbeitgebers unautorisiert gehandelt. Dennoch haftet die Versicherung nicht. (Foto: Pixabay)
Im verhandelten Fall hatte der Mitarbeiter laut seines Arbeitgebers unautorisiert gehandelt. Dennoch haftet die Versicherung nicht.
(Foto: Pixabay)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat entschieden, dass Verluste, die durch Spekulationsgeschäfte mit Schweizer Franken entstanden sind, nicht zwingend durch eine Vertrauensschadenversicherung abgedeckt sind.

Im verhandelten Fall hatte ein Unternehmen aus hatte geltend gemacht, ein langjähriger Mitarbeiter habe im Rahmen nicht autorisierter Devisen- und Devisentermingeschäfte mit Schweizer Franken gehandelt. Als die Schweizer Nationalbank am 15. Januar 2015 den bis dahin geltenden Mindestkurs aufhob, führte dies zum sogenannten „Frankenschock” und ließ den Kurs des Franken zum Euro rapide ansteigen. Der Gesamtschaden betrug 34 Millionen Euro. Das Unternehmen verlangte in der Folge einen Teilbetrag in Höhe von 20 Millionen Euro von ihrer Industrie-Vertrauensschadenversicherung.

Kein pflichtwidriges Verhalten des Mitarbeiters

 

Das OLG Düsseldorf hat die Berufung des Unternehmens zurückgewiesen (Az. I-4 U 57/19). Nach Auffassung der Richter waren unmittelbar schadensursächlich nicht die Spekulationsgeschäfte, sondern die völlig unerwartete Entscheidung der Schweizer Nationalbank. Ferner hätten sich keine Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges oder sogar strafbares Verhalten des Mitarbeiters ergeben. Jedenfalls aber wäre die Haftung des Versicherers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Denn bei Devisen- und Devisentermingeschäften handelt es sich nach Auffassung des OLG um Finanzinstrumente, für die kein Versicherungsschutz bestehe.

Industrie-Vertrauensschadenversicherung

Mit der Industrie-Vertrauensschadenversicherung versichern Unternehmen das Vertrauen, das sie in einen bestimmten Kreis ihrer Mitarbeiter setzen. Versichert ist regelmäßig der Schaden, der dem Unternehmen oder auch Dritten unmittelbar dadurch entsteht, dass eine versicherte Person eine vorsätzliche unerlaubte Handlung (in der Regel Betrug oder Untreue) begeht. Eine solche Versicherung schließen vorwiegend Kreditinstitute und große Unternehmen ab.


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