Rechtsschutz neu gedacht
Die ARAG hat ihren Rechtsschutz ausgebaut und um neue Leistungen ergänzt. Welche Innovationen jetzt gelten und für den Markt wegweisend sind
Die Lage.
Ob Kurzarbeit, Home-Office, Impfreihenfolge, Ehekrise oder Reisestornierung – Anlässe für einen Rechtsstreit gibt es Corona-bedingt derzeit mehr als genug. Um die Kunden in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, hat der Versicherer ARAG seinen Rechtsschutz vor Kurzem um zahlreiche zukunftsorientierte Leistungen ergänzt. Mit dem optimierten Rechtsschutz in den drei Varianten „Basis“, „Komfort“ und „Premium“ baue das familiengeführte Unternehmen aus Düsseldorf seine „Position als innovativer Qualitätsversicherer einmal mehr“ aus, sagt Matthias Maslaton, ARAG Konzernvorstand Vertrieb, Produkt und Innovation.
Die Neuheiten.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist der verbesserte Rechtsschutz in der Basis-Tarifvariante. Bisher ein reiner Gerichtsrechtsschutz, sichert er die wichtigsten Leistungen jetzt auch außergerichtlich ab. Mit der Einführung einer Selbstbeteiligung konnte der Versicherer die Prämie reduzieren, wobei der Kunde die Wahl hat, sie zu umgehen: Entscheidet er sich im Versicherungsfall für einen von der ARAG vorgeschlagenen Weg – etwa die Mediation –, entfällt die Selbstbeteiligung. Das gilt auch, wenn anschließend ein Anwalt beauftragt wird. Ein weiteres innovatives Highlight ist der Schutz bei Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen, der nun schon in der Komfort-Variante greift (bisher ab „Premium“). Ebenfalls eine neue Leistung ab dieser Stufe ist der Anti-Stalking-Rechtsschutz. Wer ständig verfolgt oder belästigt wird, bereits Strafanzeige erstattet hat und Unterlassungsansprüche geltend machen möchte, bekommt finanzielle Rückendeckung.
Die Alleinstellung.
Für die „Premium“-Version hat sich die ARAG einige neuartige Leistungen einfallen lassen. Zu den bestehenden Alleinstellungsmerkmalen in den Modulen Erb-Rechtsschutz, Bauherren-Rechtsschutz und Ehe-Rechtsschutz kommen weitere: So haben die Kunden jetzt Anspruch auf eine einmalige vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt. Bis zu einem Limit von 1000 Euro sind weitere Tätigkeiten bis hin zum Gang vor Gericht möglich. Dies gilt für jeden Sachverhalt, ganz unabhängig vom vertraglich abgeschlossenen Deckungsumfang und auch wenn der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Hier verzichtet der Versicherer auf eine Wartezeit und die meisten Ausschlüsse. Zudem bietet die ARAG ihren „Premium“-Kunden künftig Rechtsschutz für die Durchsetzung ihrer individuellen Ansprüche, nachdem sie sich einer Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Weiteres Plus: Der umfangreiche Unterhalts-Rechtsschutz (bis 30.000 Euro) ist jetzt im Top-Tarif inklusive.
Das Vertriebsplus
Durch „intensiven Austausch“ mit dem Vertrieb habe man „gute Impulse erhalten, die in die Entwicklung der neuen Produkte eingeflossen sind“, heißt es aus dem Unternehmen. Zudem ermöglichen smarte Tarifierungsmerkmale wie etwa das Alter des Kunden bei Vertragsabschluss und der Wohnort individuelle und risikogerechte Preise.