Gothaer schützt Jäger, die Drohnen fliegen
Im Frühjahr steigen auf den Feldern immer mehr Drohnen auf, die immer häufiger von Jägern gesteuert werden. SIe helfen bei der Rettung von Wildtierjungen. Passend dazu hat die Gothaer nun einen Kaskoschutz für Drohnen in ihre Jagdversicherung integriert.
Die Deutsche Wildtier Stiftung geht von rund 92.000 Kitzen aus, die jährlich durch Mäharbeiten sterben. Wie relevant das Thema ist, zeigen unzählige Presseberichte bundesweit aus den vergangenen Tagen und Wochen. Meist sind es die Landwirte, die hier tätig werden und auf die Hilfe von Jägern zurückgreifen, oft auch in Zusammenarbeit mit Umweltschutzorganisationen wie dem NABU. Immer öfter setzen Jäger dabei Drohnen zur Kitzrettung ein, damit die Jungtiere rechtzeitig entdeckt werden und nicht den Mäharbeiten zum Opfer fallen.
Wachsender Bedarf und finanzielle Förderung
Die Gothaer hat diese Entwicklung nun berücksichtigt und integriert eine Drohnenkaskoabsicherung als optionalen Baustein in ihre Jagdversicherung. Laut Dr. Dirk van der Sant, Line of Business Manager Jagd bei der Gothaer, hat es von Seiten der Jäger und deren Vereine eine enorme Nachfrage gegeben. Ein weiterer Grund ist, dass die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Kitzrettung für Vereine seit Ende März auch von der Bundesregierung gefördert wird. Auf VP-Nachfrage teilte die Gothaer mit, dass Drohnen von Jägern nicht nur für die Wildtierrettung eingesetzt werden können, sondern auch in allen sonstigen jagdrelevanten Bereichen.
Der Zusatzschutz steht Kunden zur Verfügung, die bereits eine Jagdversicherung – wie zum Beispiel eine Jagdhaftpflichtversicherung, eine Gruppenhaftpflichtversicherung oder Vereinshaftpflichtversicherung – bei der Gothaer haben. Das Risiko der Haftpflichtansprüche von Drohnen bis zu 5 kg Gesamtgewicht, war bereits 2017 in den besonderen Bedingungen zur Jagdhaftpflicht berücksichtigt worden.
Schutz vor Diebstahl, Sach- und Transportschäden
Der neue Baustein kann für Drohnen und Multikopter bis zu einem Gesamtwert inklusive Zubehör von 10.000 Euro und wie bisher bis zu einem Gewicht fünf Kilogramm inklusive Zubehör abgeschlossen werden. Als Zubehör gelten zum Beispiel die Fernsteuerung, Kameras, Wärmebildkameras, Objektive, Ladegeräte, Netzteile, Ersatzakkus, Taschen und Koffer. Es besteht Versicherungsschutz für Sachschäden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung als Folge eines Anpralls, Bodensturzes, Bruchs, Bedienungsfehlers oder Vorsatz Dritter, durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln.
Bundesprogramm zur Rehkitzrettung
Der Bund hat eine Förderung für Vereine zur Kitzrettung und Anschaffung von Drohnen ausgelobt. Bis zum 1. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, um Drohnen anzuschaffen. Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.