Neuer Ombudsmann für Private Krankenversicherer
Der ehemallige Präsident des Bundesssozialgerichts wird neuer Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung. Rainer Schlegel hatte sich zuletzt auch politisch geäußert.

(Foto: PKV-Verband)
Der Vorstand des Verbands der Privaten Krankenversicherung hat Prof. Dr. Rainer Schlegel mit Wirkung zum 1. November 2024 zum neuen Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung berufen. Der 66-jährige Jurist war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar dieses Jahres Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel. Zuvor arbeitete er unter anderem als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das CDU-Mitglied hatte sich zum Ende seiner Amtszeit wiederholt zum Sozialstaat bekannt. So sagte er im Interview mit dem Radiosender SWR: „Der Sozialstaat ist nicht selbstverständlich, aber wir tun sehr viel für den Sozialstaat. […] Wir geben jeden dritten Euro für Soziales aus und das ist auch gut so, ich verteidige diesen Sozialstaat. [...] Es gibt den Menschen die Sicherheit 'Ich falle hier nicht ins Bodenlose'.”
Klare Position
Allerdings mahnte Deutschlands oberster Sozialrichter auch einen Mentalitätswandel an: „Wir pflegen im Bereich Gesundheit und Soziales stark den Solidaritätsgedanken, den viele aber nur noch im Sinne von Umverteilung verstehen. Die Zusammenhänge zwischen Wirtschaft und dem Wohlergehen des Sozialstaats haben viele jedoch nicht hinreichend im Blick oder gar nicht verstanden. Ich glaube, wir brauchen einen Mentalitätswandel. Wir müssen ein Stück weit weg von unserer Vollkasko-Mentalität, von unserem Glauben, dass der Staat alles für uns regeln könnte, dass er alle unsere Probleme abnimmt.”
Vorgänger verstorben
Schlegel folgt als PKV-Ombudsmann auf den im Juni verstorbenen Heinz Lanfermann. Der FDP-Gesundheitspolitiker war rund zehn Jahre als Ombudsmann tätig. Bis zu Schlegels Amtsantritt nimmt Wilhelm Schluckebier übergangsweise die Funktion als Streitschlichter für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wahr. Der 74-jährige ehemalige Verfassungsrichter ist seit 2019 Versicherungsombudsmann.
Der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Thomas Brahm, begrüßte die Neubesetzung: „Prof. Dr. Schlegel ist ein ausgewiesener und hochgeschätzter Experte im Recht der Sozialversicherung. Wir sind überzeugt, dass er die Amtsgeschäfte seiner Vorgänger in bewährter und allseits geschätzter Form fortführen wird.“
Anzahl der Anträge gesunken
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Schlichtungsstelle nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle erstreckt sich auf Angelegenheiten der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ausübung der Ombudsmanntätigkeit erfolgt unabhängig und ohne Weisungen sowie für die Beschwerdeführer kostenlos. Im vergangenen Jahr erreichten den PKV-Ombudsmann 5.415 Schlichtungsanträge (2022: 6.429). Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann zuständig ist, liegt der Anteil der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, nach Angaben des PKV-Verbands bei rund 0,01 Prozent.
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