23.03.2026 Studien | Tests

Darf der Versicherte mit „Krisengewinnen“ rechnen?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt im Schadenfall entgangene Gewinne. Doch wie sind fiktive Gewinne zu berechnen? Allzu großer Kreativität setzt das OLG Koblenz nun Grenzen. Die FOCUS MONEY-Versicherungsprofi-Experten Jem Schyma und Raimund Mallmann erklären, worauf Versicherte im Ernstfall achten müssen.

Foto der Anwälte Jem Schyma und Raimund Mallmann und von der Düssel­dorfer Kanzlei WILHELM Rechtsanwälte (Foto: WILHELM Rechtsanwälte )
Experten-Duo: Jem Schyma (l.) und Raimund Mallmann von der Düssel­dorfer Kanzlei WILHELM Rechtsanwälte sind Profis im Versicherungsrecht: www.wilhelm-rae.de
(Foto: WILHELM Rechtsanwälte )

Der Fall.

Als das Hochwasser in Rheinland-Pfalz kam, traf es auch die Pflegeheime der Region: Gebäude standen unter Wasser, Bewohner mussten verlegt werden, der Betrieb vieler Einrichtungen brach vollständig zusammen. Betroffen war auch ein Heim, das für solche Fälle eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatte – eine Versicherung, die fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne deckt, wenn ein Betrieb stillsteht und Einnahmen ausbleiben.
Zwar zahlte der Versicherer den gewöhnlichen Ertragsausfall. Doch der Betreiber dachte einen Schritt weiter: Was wäre gewesen, wenn nur wir von der Flut verschont geblieben wären – während alle anderen Heime evakuiert wurden? In dieser fiktiven Monopolsituation, so argumentierte er, wären sämtliche Pflegeplätze der Umgebung wortwörtlich auf sein Haus zugeflossen. Der entgangene Gewinn in diesem Szenario? Rund 1,5 Millionen Euro.

Das Urteil.

Der Versicherer lehnte die Zahlung des fiktiven zusätzlichen Gewinns ab. Daraufhin zog der Versicherungsnehmer vor Gericht. Das Landgericht Trier (Az. 6 O 274/24) wies die Klage jedoch ab, weshalb der Streit vor dem Oberlandesgericht Koblenz in die zweite Runde ging. Auch das OLG ließ sich von der Argumentation des Betreibers nicht überzeugen (Az. 10 U 593/25): Der vom Altenheim geltend gemachte potenzielle Gewinn sei nicht versichert. Es hätte diesen Gewinn im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ohne das Flutereignis nie erwirtschaftet.

Die Bewertung.

Die Berechnung eines Betriebsunterbrechungsschadens ist komplex. Für Streit sorgt dabei häufig die Frage, welchen Gewinn der Versicherungsnehmer im Unterbrechungszeitraum hypothetisch erzielt hätte. Nach den Versicherungsbedingungen sind bei der Schadenfeststellung „alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis während des Unterbrechungszeitraums günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden, wenn die Unterbrechung nicht eingetreten wäre“. Dies schließt externe Faktoren mit ein. So erhöht eine für den Versicherungsnehmer günstige Marktentwicklung den vom Versicherer zu entschädigenden Gewinn.
Das OLG Koblenz zeigt auf, dass es für die Berücksichtigung externer Faktoren Grenzen gibt, die sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer zu beachten haben. Nicht zulässig ist ein rein fiktives Szenario, bei dem ein versichertes Schadenereignis (hier: Flut) zwar eintritt, aber lediglich alle Wettbewerber, nicht jedoch den Versicherungsnehmer trifft. Andere günstige Marktentwicklungen während der Betriebsunterbrechung wären hingegen zu berücksichtigen, beispielsweise eine für das Altenheim günstige Anhebung des gesetzlichen Pflegesatzes.


Weitere Artikel

Listing

18.02.2026 Studien | Tests

Rundum-Schutz fürs eigene Heim

Ob Extremwetterereignis, Feuer oder eine Leckage in Wasserleitungen: Das potenzielle Schadensrisiko an der eigenen Immobilie ist erheblich. Die finanziellen Folgen lassen sich mit einer verbundenen Wohngebäudepolice begrenzen. FOCUS MONEY-Versicherungsprofi zeigt, welche Tarife aktuell in Sachen Leistung und Preis die Nase vorn haben.

> weiterlesen
Listing

26.11.2025 Studien | Tests

Kann bald jeder KI-Tools programmieren?

Mehr Tempo, mehr Service, mehr Innovation versus Jobverlust, Datenmissbrauch und Cyber-Kriminalität: Künstliche Intelligenz ist auch in der Assekuranz Top-Thema. In unserer KI-Kolumne PROMPT! beziehen Experten und Entscheider Stellung. Heute: Uwe Schumacher, CEO des Assekuradeurs Domcura.

> weiterlesen
Listing

11.08.2025 Studien | Tests

Die Fairsten für das Maklermodell

Bürokratieflut, stockende Reformen, neue Technologien und mehr – die Anforderungen an Makler sind groß, faire Partner existenziell wichtig. Zum neunten Mal haben Vermittler die Top-Maklerversicherer und -pools gekürt.

> weiterlesen