Exklusiv 23.03.2026 Studien | Tests

Police mit Biss: Zähne blendend versichert

Die gesetzlichen Kassen zahlen vorerst weiter die Regelversorgung ihrer Versicherten beim Zahnarzt. Doch schon heute sind Zahnerhalt und Zahnersatz auf hohem Niveau Privatsache. Das Ranking in FOCUS MONEY-Versicherungsprofi zeigt, was starke Zahnzusatzpolicen leisten.

Ein gesundes Gebiss ist Prävention. Auch deshalb streicht die Bundesregierung Zahnarztleistungen der Kassen nicht. Wer mehr will als die GKV-Versorgung, ist mit einer privaten Zusatzversicherung gut beraten. (Foto: Gerd Altmann/Pixabay)
Ein gesundes Gebiss ist Prävention. Auch deshalb streicht die Bundesregierung Zahnarztleistungen der Kassen nicht. Wer mehr will als die GKV-Versorgung, ist mit einer privaten Zusatzversicherung gut beraten.
(Foto: Gerd Altmann/Pixabay)

Zahnarzt bleibt im Leistungskatalog der GKV.

Das Papier, das der Wirtschaftsrat der CDU Anfang Februar vorlegte, enthielt aus der Perspektive eines Sozialpolitikers viele Grausamkeiten. Die Idee, Behandlungen beim Zahnarzt aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen, ging dann aber auch der Kanzlerpartei deutlich zu weit. „Die Forderung wird nicht umgesetzt“, beeilte sich Bundesgesundheits­ministerin Nina Warken (CDU) den parteinahen Unternehmerverband in die Schranken zu weisen. Ein solcher Schritt sei eine Abkehr vom Kerngedanken des Solidarprinzips und widerspreche dem Ziel, Prävention zu stärken.

Trau, schau, wem – Kürzungen nicht ausgeschlossen.

Zu einer vollständigen Streichung der Kostenübernahme zahnärztlicher Behandlungen durch die GKV wird es wohl auch auf längere Sicht nicht kommen. Weitere Kürzungen aber sollte niemand ausschließen. Und schon heute gilt: Wer sich allein auf seine GKV verlässt, ist auch bei der sogenannten Regelversorgung nur unzureichend abgesichert. Ob Brücke, Krone oder Prothese: Seit 2007 beteiligen sich die Kassen nur noch mit einem befundbezogenen Festzuschuss an den Kosten. Der Höchstsatz beträgt 75 Prozent. Voraussetzung hierfür: ein über zehn Jahre lang lückenlos geführtes Bonusheft. 

Hinzu kommt, dass bei der Berechnung des Festzuschusses immer die kostengünstigste Lösung zugrundegelegt wird. Doch Standardbehandlung bedeutet Abstriche bei Ästhetik, Komfort und Haltbarkeit. Wer das nicht will, zahlt drauf. Die GKV übernimmt oft weniger als 20 Prozent der anfallenden Material-, Labor- und Behandlungskosten.

Hoher Eigenbeitrag für bessere Versorgung.

Für mehr Komfort und Ästhetik jenseits der Regelversorgung gibt es zwei Wege: Die „gleichartige Versorgung“ umfasst über die Kassenleistung hinaus zusätzliche Features. Das ist der Fall, wenn etwa eine Metallkrone oder -brücke im Seitenzahnbereich keramisch verblendet wird. Hier rechnet der Zahnarzt nur die Zusatzkosten für die Verblendung privat ab, den Rest gesetzlich. Zweite Option ist die „andersartige Versorgung“, die sich vollständig von der Kassenleistung unterscheidet – etwa wenn eine Einzelzahnlücke mit einem Implantat statt mit einer Brücke geschlossen wird. Auch hier gibt es den Festzuschuss, aber der Behandler rechnet den gesamten Eingriff nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab.

Deckungslücken beim Zahnersatz

Die GKV übernimmt nur den befundbezogenen Festzuschuss der Regelversorgung. Wer höherwertigen Zahnersatz will, zahlt drauf.

Zahnzusatzpolicen im Trend, Beiträge gesunken.

Wer das finanzielle Risiko hoher Zuzahlungen für den Zahnarztbesuch scheut, kann sich mit einer privaten Zahnzusatzpolice versichern: Inzwischen leisten sich nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) rund 18,8 Millionen Personen in Deutschland einen entsprechenden Vertrag.

Die gute Nachricht: Erstklassiger Schutz muss nicht teuer sein, wie der Preis-Leistungs-Vergleich der besten Zahnzusatzversicherungen von FOCUS MONEY-Versicherungsprofi zeigt. Im Schnitt zahlt ein 40-jähriger Modellkunde im ersten Vertragsjahr gut 36 Euro pro Monat. Die Startbeiträge sind damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 15 Prozent gesunken.

Ausgeklügelter Leistungskorb für den Vergleich.

Der Tarifvergleich basiert auf Daten der renommierten Plattform Waizmann-Tabelle GmbH. Wir haben uns pro Versicherer auf einen Tarif beschränkt: den mit der höchsten durchschnittlichen Erstattung. Ins Ranking schaffen es nur Tarife, die in einem 8-Jahres-Szenario für Zahnerhalt und Zahnersatz eine Erstattung von mindestens 80 Prozent gewährleisten. Die anfänglichen Leistungsbegrenzungen werden dabei berücksichtigt.

Der hinterlegte Leistungskorb enthält professionelle Zahnreinigung (PZR) ebenso wie eine Kunststofffüllung und eine Wurzelbehandlung. Auch Inlay, Krone und ein Implantat werden in Anspruch genommen. Außerdem wird geprüft, wie viele von insgesamt zwölf sogenannten Hightech-Leistungen über den Tarif gedeckt sind. Der Gesamtwert liegt bei 9940 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung hätte hiervon nur rund 1940 Euro übernommen. Der Prozentwert im Ranking gibt an, in welchem Umfang der Tarif den Eigenanteil erstattet.

Innovative Behandlungsmethoden

Zwölf zahnärztliche Hightech-Leistungen und -Produkte, die beim Vergleich der Zahnzusatztarife berücksichtigt wurden.

Tarifwahl: auch an den Zahnerhalt denken.

Rund 50 Prozent aller Zahnarztrechnungen entfallen auf den Zahnerhalt. Vermittler sollten deshalb ihren Kunden zu einer Zahnzusatzpolice raten, die auch dafür aufkommt. Weitere wichtige Kriterien für den Erst-Check eines Tarifs sind: Wartezeit und Limits in den ersten Jahren, Leistungen für Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung (PZR), Erstattungsniveau, Begrenzungen für Inlays und Implantate sowie eine Mitversicherung des Knochenaufbaus beim Zahnersatz.

Jeder zweite Tarif erstattet 100 Prozent.

Das Angebot der Versicherer kann sich sehen lassen: Neun der 18 Tarife im Ranking leisten nach der von Waizmann entwickelten 8-Jahres-Realwert-Methode eine durchschnittliche Erstattung von 100 Prozent, nur ein Angebot liegt unter 90 Prozent. Die Beiträge für den Modellkunden können erheblich variieren – und sind nicht allein mit dem Leistungsangebot zu erklären. Bei den meisten Tarifen steigt der monatliche Zahlbetrag mit dem Alter. Nach fünf Jahren müssen die Versicherten mit einem durchschnittlichen Beitragsanstieg um 19 Prozent auf rund 43 Euro und nach zehn Jahren um 33 Prozent auf gut 48 Euro rechnen.

Die leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen für einen 40-Jährigen

Versichert ist ein 40-jähriger Kassenpatient, der – bis auf eine Krone – ein intaktes Gebiss hat. Es steht in nächster Zeit kein Zahnersatz an, er wünscht aber langfristig die beste Versorgung für Zahnerhalt und Zahnersatz. Alle Tarife leisten sowohl für Zahnerhalt als auch für Zahnersatz und erstatten in den ersten acht Jahren mindestens 80 Prozent eines vorgegebenen Leistungskorbes. Bleaching ist mitversichert. Das Ranking richtet sich zunächst nach dem Erstattungsniveau und dann nach dem Monatsbeitrag in fünf Jahren.


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