Kolumne 21.09.2026 Vermittlerwelt

„Finfluencer posten, wir haften“

Finanzbildung über Social Media erreicht ein Millionenpublikum. Doch wenn eine Empfehlung wie eine Beratung wirkt, im Ernstfall aber niemand dafür geradestehen muss, ist das ein Problem, sagt unser Autor Bastian Kunkel. Warum der Makler und Finfluencer den Ball nicht nur im Feld der Finanzaufsicht BaFin sieht.

Bastian Kunkel ist Gründer der Marke „Versicherungen mit Kopf“ und betreibt die größten unabhängigen Versicherungskanäle in Deutschland auf YouTube, Instagram und TikTok mit über 950.000 Followern. Sein Unternehmen, die VMK Versicherungsmakler GmbH, bietet deutschlandweit Online-Beratungen an. Die Kundenzufriedenheit ist hoch: Auf Google erzielt VMK über 1600 Fünf-Sterne-Bewertungen – und gehört damit zu den am besten bewerteten Versicherungsmaklern. Bastian Kunkel ist gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Finanzfachwirt, Jungmakler-Award-Gewinner 2017, Bildungspreisträger 2018 und Spiegel-Bestseller-Autor. (Foto: Artur Derr)
Bastian Kunkel ist Gründer der Marke „Versicherungen mit Kopf“ und betreibt die größten unabhängigen Versicherungskanäle in Deutschland auf YouTube, Instagram und TikTok mit über 950.000 Followern. Sein Unternehmen, die VMK Versicherungsmakler GmbH, bietet deutschlandweit Online-Beratungen an. Die Kundenzufriedenheit ist hoch: Auf Google erzielt VMK über 1600 Fünf-Sterne-Bewertungen – und gehört damit zu den am besten bewerteten Versicherungsmaklern. Bastian Kunkel ist gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Finanzfachwirt, Jungmakler-Award-Gewinner 2017, Bildungspreisträger 2018 und Spiegel-Bestseller-Autor.
(Foto: Artur Derr)

Die BaFin will Finfluencer stärker kontrollieren. Neue Gesetze hält sie trotzdem nicht für erforderlich. Die bestehenden Regeln müssten nur konsequenter angewendet werden. Und genau da fängt für mich das Problem an: Denn während ein Finanz-Creator heute mit einem einzigen Video Hunderttausende oder sogar Millionen Menschen erreichen kann, gelten für klassische Vermittler sehr klare Spielregeln.

Zur Erinnerung, was für uns Vermittler gilt: Sachkundeprüfung, IHK-Register, Vermögensschadenhaftpflicht, Beratungs- und Dokumentationspflichten nach § 61 VVG, Weiterbildungsnachweis und Aufsicht durch die IHK. Wehe, irgendwo fehlt eine Dokumentation.  

Die Schieflage ist offensichtlich



Und was muss jemand vorweisen, der vor zwei Millionen Followern erklärt, Bitcoin sei „die Zukunft“ und man solle jetzt noch einsteigen? Deutlich weniger – solange er die Schwelle zur erlaubnispflichtigen Beratung oder Vermittlung nicht überschreitet. 

Man muss kein Jurist sein, um zu verstehen, wie dünn diese Trennlinie in der Praxis sein kann. Wenn jemand vor Hunderttausenden Menschen sagt: „Bitcoin wird weiter steigen, ich würde jetzt noch investieren“, versteht das Publikum das natürlich als Empfehlung. Ob es aufsichtsrechtlich tatsächlich eine ist, hängt an Formulierungen und konkreten Umständen, die dem Zuschauer völlig egal sind.

Gleiche Wirkung, aber nicht Verantwortung



Der BVK fordert deshalb zu Recht gleiche Regeln für alle, die Einfluss auf Finanzentscheidungen nehmen – unabhängig davon, über welchen Kanal das passiert. Dem kann ich nur beipflichten.

Das Problem entsteht dort, wo eine Empfehlung für den Zuschauer wie Beratung wirkt, aber am Ende niemand Verantwortung für mögliche Konsequenzen übernimmt.

Bastian Kunkel

Trotzdem wäre es mir zu einfach, das komplette Problem bei der Aufsicht abzuladen. Denn den folgenden Teil der Wahrheit müssen wir auch ansprechen: Viele erfolgreiche Finanz-Creator – und das schließt Leute wie mich ausdrücklich mit ein – haben Reichweite aufgebaut, weil wir etwas liefern, was klassische Vermittler jahrelang verweigert haben: Einfachheit, Klartext und Erreichbarkeit auf den Kanälen, auf denen die Zielgruppe tatsächlich unterwegs ist.

Wer jetzt ausschließlich nach härterer Regulierung ruft, sollte sich auch fragen, warum ein 24-jähriger TikToker bei jungen Menschen teilweise mehr Vertrauen genießt als der Finanzberater oder Versicherungsmakler vor Ort. Dieses Problem löst keine BaFin.

Reichweite ist kein Freifahrtschein



Ich bin selbst seit über zehn Jahren auf Social Media unterwegs und erreiche dort jeden Monat Millionen von Menschen. Gleichzeitig bin ich zugelassener Versicherungsmakler, hafte für meine Beratung und unterliege denselben Pflichten wie jeder andere Vermittler auch. Genau deshalb sehe ich diese Diskussion aus beiden Perspektiven.

Das Problem ist eben nicht, dass jemand im Internet über Geld oder Versicherungen vor einem Millionenpublikum spricht. Im Gegenteil: Wir brauchen mehr Finanzbildung und mehr verständliche Inhalte. Das Problem entsteht dort, wo eine Empfehlung für den Zuschauer wie Beratung wirkt, aber am Ende niemand Verantwortung für mögliche Konsequenzen übernimmt.

In unserer Beratungspraxis bei Versicherungen mit Kopf erleben wir das fast wöchentlich: Kundinnen und Kunden kommen mit Aussagen aus Videos zu uns, die so pauschal überhaupt nicht zu ihrer persönlichen Situation passen. 

Nicht zwingend böswillig produziert. Nicht zwingend fachlich komplett falsch. Aber eben ohne Kenntnis der individuellen Situation – und ohne jemanden, der dafür geradestehen muss, wenn die pauschale Empfehlung am Ende teuer wird.

Fazit: Schieflage klar benennen

Reichweite bedeutet Verantwortung. Mit dieser Einschätzung hat die Finanzaufsichtsbehörde BaFin recht. Ich bezweifle allerdings, dass eine konsequentere Anwendung bestehender Regeln allein reicht, um diese Verantwortung in der Praxis wirklich durchzusetzen. Wenn Vermittler für Beratungsfehler und fehlende Dokumentation haften, während reichweitenstarke Finanzempfehlungen teilweise ohne vergleichbare Verantwortung verbreitet werden können, darf man diese Schieflage klar benennen. Nur sollten wir dabei nicht wehleidig werden.


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