Mehr Nachhaltigkeit: BVK kritisiert EU-Bürokratie
Die neuen Informationspflichten der Europäischen Union stoßen beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute auf deutliche Ablehnung. Vermittler dürften in der Corona-Pandemie nicht mit weiteren Pflichten belastet werden.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert vor dem Hintergrund der Belastungen durch die Corona-Pandemie die neue EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“. Nach dieser müssen Versicherungskaufleute, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen, ab dem 10. März 2021 bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ihren Kunden Informationen über die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen geben. Die Verordnung soll helfen, die EU-Nachhaltigkeits- und Umweltziele auch im Finanz- und Versicherungssektor EU-weit zu erreichen.
Mehr Bürokratie passt nicht in die Corona-Zeit
„Wir sind verwundert über diese neuen und umfangreichen Informationspflichten, die nun auf die Vermittler zukommen“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des BVK. Die EU-Bürokratie verkenne die derzeitigen coronabedingten Einbußen und Beschränkungen der Branche. Zudem müsste die Vermittlerbranche erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. „Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen“, so Heinz weiter.
Pflicht zur Darstellung von nicht relevanten Nachhaltigkeitsrisiken
Aus Sicht des BVK zwingt die EU-Transparenzverordnung Vermittler und Produktanbieter vorvertraglich bei allen Versicherungsanlageprodukten auszuweisen, ob und wie die Investitionen Nachhaltigkeitskriterien und Umweltschutzaspekte berücksichtigen. Dazu gehörten auch Bewertungen von Risiken und ihre Effekte auf die Rendite der Finanzprodukte. Auch wenn Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachten, seien sie verpflichtet, eine klare und knappe Begründung hierfür zu liefern. Dabei sind sie aber wiederum auf die Informationen der Produkteanbieter angewiesen. All diese Informationen müssen dann auf den Internetseiten der betroffenen Vermittlerbetriebe veröffentlichen. „Obwohl eine Taxonomie, also eine Klassifikation der EU was konkret unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, noch aussteht, müssen wir Vermittler schon damit arbeiten“, kritisiert BVK-Präsident Heinz die EU-Vorgaben.
Um Versicherungskaufleuten hierbei zu helfen, hat der BVK in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine zum Download verfügbare Checkliste veröffentlicht. Anhand dieses Leitfadens können Betroffene sehen, ob und inwiefern sie von dieser EU-Transparenzverordnung betroffen sind.