Beruflicher Schutz: Maklerverband optimiert Checkliste
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermittlerinnen und Vermittler aktualisiert. Die wichtigsten Neuerungen.
Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst? Um kein Risiko einzugehen, sollten Makler und Maklerinnen ihren eigenen Versicherungsschutz auf diese und weitere wichtige Fragen hin regelmäßig überprüfen. Dazu rät der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW – und hat seine Checkliste für die Berufshaftpflichtversicherung, auch Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) genannt, von jüngst aktualisiert.
Ohne VSH keine gewerbliche Berufsausübung
Die Berufshaftpflicht-Police dient im Schadenfall dem eigenen Schutz vor finanziellen beruflichen Risiken, aber auch dem Schutz der Kunden. Sie ist für Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung und für Finanzanlagenvermittler nach § 34f für die Erlaubnis der Berufsausübung verpflichtend. Zu den Risiken gehören unter anderem Beratungs-, Schätz- und Rechenfehler sowie der Verlust von Dokumenten, Akten und anderen Schriftstücken aber auch Haftpflichtforderungen aufgrund verzögerter Leistungserbringung, unzureichender Beratung, bei Urheberrechts-, Markenrechts-, Persönlichkeitsrechts- und Bildrechtsverletzungen oder auch die Verletzung von Geheimhaltungspflichten. Des Weiteren können Schäden aus Datenverlust, wegen Wettbewerbsverstoßes oder innerhalb einer Organtätigkeit entstehen.
An neue Tätigkeitsfelder und den Ruhestand denken
Dabei ist entscheidend: Die VSH sollte mit der beruflichen Weiterentwicklung Schritt halten sowie stets neuen gesetzlichen nationalen und europäischen Regelungen entsprechen. Bereits seit 2021 bietet der Maklerverband AfW deshalb eine umfassende Checkliste an. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Die mit Unterstützung der Hans John Versicherungsmakler GmbH überarbeitete Version 2.4 berücksichtigt nun zum Beispiel auch zusätzliche Tätigkeitsfelder, die als versicherte Risiken in den jeweiligen Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollten, wenn der Vermittler diese ausübt. Das können etwa Tätigkeiten als Autor, Dozent oder Referent sein, aber auch die Vermittlung von Fertighäusern oder Aktivitäten im Bereich Demografieberatung. Zudem wurde die Liste ergänzt um die vermehrt in Bedingungswerken vorzufindende zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, die sogenannte „retirement cover“. Auch die Erläuterungen zu den Anzeigepflichten im Schadenfall hat der Verband neu formuliert. Hierdurch wird deutlicher, dass es mehrere Auslöser der Obliegenheit gibt.
Hilfsangebot: Freier Zugang zur aktuellen Checkliste
„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“ appelliert Wirth. Der Check ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW unter https://www.bundesverbandfinanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/ abrufbar.