01.11.2019 Branche

Tarifverhandlungen für den Innendienst: AGV lehnt Forderungen ab

Keine echte Annäherung in Hannover. Arbeitgeber verknüpfen in den Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag im Versicherungsinnendienst erstes Angebot mit eigenen Forderungen.

Der Vorstandsvorsitzende der Barmenia Dr. Andreas Eurich ist Verhandlungsführer für die Arbeitgerberseite. (Foto: Barmenia-Versicherungen)
Der Vorstandsvorsitzende der Barmenia Dr. Andreas Eurich ist Verhandlungsführer für die Arbeitgerberseite.
(Foto: Barmenia-Versicherungen)

Die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund 170.000 Innendienst-Angestellten der Branche am 30. Oktober in Hannover brachte keinen Durchbruch. Vor allem beim Thema Gehaltsanapssung liegen die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes AGV und die Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV nach wie vor weiot auseinander.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wiederholte ihre Forderungen, die ihre Große Tarifkommission im April 2019 beschlossen hatten. Dazu zählen eine Erhöhung der Gehälter inklusive Zulagen um sechs Prozent und eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung für alle Ausbildungsjahre um 80 Euro. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages soll zwölf Monate betragen. Die Arbeitnehmervertreter verlangen überdies einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Tariferhöhungen in freie Tage. ein Rückkehrrecht für heute in Teilzeit arbeitende Beschäftigte auf Vollzeit und die unbefristete Übernahme der Auszubildenden.

AGV bietet Erhöhung in drei Schritten

 

Die AGV-Verhandlungskommission wies diese Lohnforderung erneut als „deutlichst zu hoch“ zurück. Sie spiegele nicht die Rahmenbedingungen wider, in der sich die Branche befinde. Stattdessem bot der Arbeitgeberverband eine lineare Anhebung der Tarifgehälter um 1,7 Prozent ab Februar 2020, um weitere 1,2 Prozent ab Februar 2021 und um weitere 1,1 Prozent ab Februar 2022 an. Somit würde die Laufzeit des neuen Tarifvertrages 34 Monate betragen.  AGV-Verhandlungsführer Dr. Andreas Eurich verwies auf die hohe Vorbelastung für das Jahr 2019 durch den vergangenen Tarifabschluss aus dem Jahr 2017. Gleichzeitig verband der AGV sein erstes Angebot mit diversen sogenannten „Mantelforderungen“. So soll die tarifliche Arbeitszeitregelung für einen Teil der Beschäftigten flexibilisert werden sowie die  Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung und der Arbeitszeitkorridors jeweils verlängert werden.

Die Verhandlungen werden am 29. November in München fortgesetzt. Vorab werden die Mantelthemen zwischen den Tarifvertragsparteien in einem „technischen Gespräch” am 15. November 2019 erörtert.


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