24.01.2024 Vermittlerwelt

Geldwäschegesetz: Vermittler hinken hinterher

Laut AfW-Umfrage erfüllt ein Großteil der Vermittlerinnen und Vermittler die seit Jahresbeginn geltenden Auflagen in Sachen Geldwäsche nicht ausreichend. Warum Betroffene das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten und wo sie fachkundige Hilfestellung vom Verband bekommen.

Hohe Bargeldeinzahlungen sind möglicherweise ein Hinweis auf Geldwäsche. Vermittler, die unter das GwG fallen, müssen solche Verdachtsfälle jetzt bei den Behörden melden. (Foto: © Jesse B/peopleimages.com - stock.adobe.com )
Hohe Bargeldeinzahlungen sind möglicherweise ein Hinweis auf Geldwäsche. Vermittler, die unter das GwG fallen, müssen solche Verdachtsfälle jetzt bei den Behörden melden.
(Foto: © Jesse B/peopleimages.com - stock.adobe.com )

Und noch ein bisschen mehr Bürokratie: Seit Anfang 2024 sind laut Geldwäschegesetz (GwG) auch Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler betroffen. Sie müssen verdächtige Handlungen bzw. Geldtransaktionen über das Portal goAML melden (Infos unter: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/gwg-arbeitshilfe/).
Betroffen sind alle Personen bzw. Unternehmen, die Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalanlageprodukte vermitteln – selbst, wenn es nur um einen einzigen Vermittlungsvorgang pro Jahr geht. „Ausgenommen sind lediglich reine Sachmakler und gebundene Vertreter“, erklärt Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. „In der Pflicht sind hingegen Finanzanlagenvermittler, es sei denn, sie vermitteln ausschließlich Kapitalanlagen, die von Unternehmen emittiert oder vertrieben werden, die selbst unter die GwG-Pflichten fallen.“

Bestandsaufnahme deckt brisante Defizite auf

 

Im Rahmen des 16. AfW-Vermittlerbarometers wollte der Verband wissen, ob und wie Vermittlerinnen und Vermittler die erweiterten Vorgaben des GwG in ihrem Unternehmen tatsächlich umsetzen. Ergebnis der Online-Umfrage unter 1000 Teilnehmern: Knapp zwei Drittel der Vermittlerschaft (65 Prozent) sind der Ansicht, sich in dieser Frage bereits gut aufgestellt zu haben. Während jeder vierte Vermittler (26 Prozent) unsicher in Bezug auf die GwG-Konformität des eigenen Unternehmens war, sagten nur zwei Prozent, dass diese bei ihnen (noch) nicht erfüllt sei. Die Kontrollfrage, ob eines der wesentlichen Erfordernisse – die jährliche Risikoanalyse – auch tatsächlich durchgeführt wird, zeigt hingegen ein anderes Bild (siehe Grafik). So führten lediglich 27 Prozent jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch, fast die Hälfte der befragten Vermittler (46 Prozent) tat dies noch nicht. Dabei sind die GwG-Pflichten klar geregelt. „Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen“, betont AfW-Vorstand Wirth. „Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten.“ Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder, verdachtsunabhängige Kontrollen der Behörden fänden bereits statt.

Praktische GwG-Informationen bei AfW und Votum

Alle Pflichten haben AfW und Votum-Verband gemeinsam in einem verständlichen Kompendium für Vermittlerinnen und Vermittler aufbereitet. Die Materialien können von den Webseiten beider Verbände heruntergeladen werden. „Leider scheint es, als würden viele Vermittelnde ihre Pflichten noch nicht vollständig kennen", so Wirth. „Wir appellieren an alle Betroffenen, sich mit den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu beschäftigen. Der Aufwand der Umsetzung ist wirklich überschaubar und es erspart möglicherweise ganz erheblichen Stress mit den Behörden.“

 

 

 

 (© Bundesverband Finanzdienstleitungen AfW)
(© Bundesverband Finanzdienstleitungen AfW)

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