02.12.2019 Digital

Gothaer stockt Leistungen in der Cyberversicherung auf

Versicherer hat bei der Anpassung des Produkts kleine und mittlere Unternehmen im Blick.

Das Thema Internetsicherheit gewinnt auch für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung. (Foto: Pete Linforth/Pixabay)
Das Thema Internetsicherheit gewinnt auch für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung.
(Foto: Pete Linforth/Pixabay)

Die Gothaer hat ihre Cyber-Versicherung aufgestockt, um auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein besseres Angebot machen zu können. Nach Überzeugung des Versicherers reichen für diese Haft- und Sachversicherungen nicht mehr aus – auch Cyber-Versicherungen sollten heutzutage Pflicht sein. Die Produkte passen sich laut einer Pressemitteilung an den Bedarf und an die Größe des versicherten Unternehmens an, fangen finanzielle Schäden auf und bieten professionelle Hilfe für den Krisenfall.

Die Gothaer bezieht sich bei der Produkentwicklung auch auf eigene Erkenntnisse. So teilten 43 Prozent aller deutschen Klein- und Mittelständler die Angst vor einem Hacker oder vor einer selbstverschuldeten IT-Datenlücke. Das ergab die diesjährige KMU-Umfrage der Versicherung. Und obwohl laut der Studie bereits jedes fünfte Unternehmen Opfer von IT-Kriminalität wurde, verfügen nur 13 Prozent der Befragten über eine Cyberversicherung.

Neue Leistungen der Gothaer Cyberversicherung

 

Hier die Übersicht der Erweiterungen laut Anbieter:

  • Kostenübernahme des Hardware-Austauschs
  • Regulierung von Sachschäden an Fertigungserzeugnissen aufgrund eines Hacker-Angriffs
  • Übernahme der Betriebsunterbrechungskosten bei vorsorglicher Systemabschaltung
  • Übernahme der anfallenden Mehrkosten bei einer Betriebsunterbrechung
  • Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung für sicherheitstechnische Dienstleistungen
  • Kostenübernahme für Verbesserungsempfehlungen durch einen externen Dienstleister
  • Erweiterung der Rückwärtsversicherung (von zwölf auf 24 Monate)
  • Erweiterung der Nachmeldefrist (von 24 auf 36 Monate)
  • Verlängerung der Haftzeit bei einer Betriebsunterbrechung (von drei auf sechs Monate)

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