10.06.2020 Recht | Ratgeber

Lücken im Homeoffice beim Unfallschutz

Viele Menschen arbeiten während der Coronakrise im Homeoffice. Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn etwas in den eigenen vier Wänden passiert, aber nicht. Zeit, sich über eine private Unfallversicherung Gedanken zu machen.

Unfälle im Haushalt sind Alltag. Wer im Homeoffice ist, hat aber nicht automatisch den gleichen Schutz wie bei Vorfällen am betrieblichen Arbeitsplatz. (Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com)
Unfälle im Haushalt sind Alltag. Wer im Homeoffice ist, hat aber nicht automatisch den gleichen Schutz wie bei Vorfällen am betrieblichen Arbeitsplatz.
(Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com)

Homeoffice hat in Zeiten der Coronakrise enorm an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitnehmer arbeiten heute bereits ganz oder teilweise von zu Hause aus. Während in Unternehmen etwa der Weg zum Kaffeeholen und zur Toilette in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich versichert ist, beurteilen Gerichte dies im Homeoffice anders.

Entscheidend ist, ob der Unfall in Zusammenhang mit der Arbeit steht oder nicht. Im Fall einer Frau, die beim Gang in die Küche auf der Treppe ausgerutscht war und sich schwer verletzt hatte, entschied das Bundessozialgericht, dass es sich hierbei um keinen versicherten Arbeitsunfall handelt (Az.: B 2 U 5/15). Der Gang in die Küche sei eine eigenwirtschaftliche Beschäftigung im persönlichen Lebensbereich (hier: Trinken) und fällt damit nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz.

Sinnvoller Schutz durch private Unfallversicherung

 

Deutlich umfassender sind die Leistungen der privaten Unfallversicherung. Darauf weist die uniVersa Versicherung hin. Sie bietet nicht nur Versicherungsschutz für die finanziellen Folgen eines Unfalls im Büro oder Homeoffice, sondern auch im privaten Bereich. Und dort ereignen sich rund zwei Drittel aller Unfälle, die über die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls nicht versichert sind, etwa im Haushalt, beim Radfahren, Wandern oder Sport. Zudem wird die gesetzliche Unfallrente bei einem versicherten Arbeits- und Wegeunfall erst ab einer dauerhaften Erwerbsminderung von 20 Prozent gezahlt. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent eine Invaliditätsleistung in Form einer Kapitalzahlung. Sinnvoll ist es, im Vertrag eine Progression zu vereinbaren, durch die – je nach Schwere des Unfalles – höhere Leistungen erbracht werden.


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