Naturgefahren: 2022 nur durchschnittliches Jahr
Sturm, Hagel und Starkregen haben in diesem Jahr in Deutschland für Schäden in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gesorgt. 2022 war damit laut GDV ein „durchschnittliches Naturgefahrenjahr”.
Sturm, Hagel und Starkregen haben in diesem Jahr in Deutschland für Schäden in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gesorgt. 2022 sei somit ein „durchschnittliches Naturgefahrenjahr" gewesen, so der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Die Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen lägen demnach „nur marginal über dem langjährigen Durchschnitt von 4,2 Milliarden Euro". Die größten Schäden brachten den Angaben zufolge die drei Orkane „Ylenia", „Zeynep" und „Antonia" im Februar. Zusammen verursachten sie 1,25 Milliarden Euro Schaden an Häusern, Hausrat und Betrieben sowie rund 125 Millionen Euro an Kraftfahrzeugen. „Mit insgesamt 1,4 Milliarden Euro liegt die Sturmserie auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit 2002", erklärte Asmussen.
Kaum Schäden durch Hochwasser
Sturm- und Hagelschäden waren laut GDV bei weitem die teuersten Naturgefahren: Die Sachversicherer kamen insgesamt für drei Milliarden Euro Schaden auf. Weitere 400 Millionen Euro fielen für Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen oder Hochwasser an. Im Bereich der Autoversicherungen entstanden Schäden durch Naturgefahren von 900 Millionen Euro – etwas weniger als im langjährigen Durchschnitt von einer Milliarde Euro. 2021 war mit 12,6 Milliarden Euro das bislang teuerste Naturgefahrenjahr für die Versicherer seit Beginn der Statistik vor rund 50 Jahren gewesen. Alleine die Flutkatastrophe verursachte laut GDV Schäden in Höhe von 8,5 Milliarden Euro.
Die aktuellen Zahlen zu Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen kommen der Versicherungswirtschaft zupass, weil sie Druck aus der Diskussion um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden nehmen. Die war unter anderem von den deutschen Ministerpräsidenten gefordert, von Bundesjustizminister Marco Buschmann aber zunächst verhindert worden – der sich damit auf die Seite des GDV gestellt hatte.