EU-Aufsicht macht gegen Restschuldversicherungen mobil
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa will gegen Auswüchse bei der Absicherung von Krediten vorgehen. Die Policen seien teilweise lukrativer als die Kreditvergabe selbst.
Die sogenannte Restschuldversicherung springt ein, wenn der Kreditnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig wird oder stirbt. Das klingt zunächst nützlich. Doch beim Preis-Leistungs-Verhältnis von Versicherungsprodukten, die von Banken mit Immobiliendarlehen, Verbraucherkrediten und Kreditkarten verkauft werden, sieht die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa erheblichen Verbesserungsbedarf. Ein beträchtlicher Teil der von den Verbrauchern gezahlten Bruttoprämien lande bei Banken und Versicherungen, während die Schadenszahlungen an die Kunden gering ausfielen, kritisiert die Behörde. Die Produkte schienen ein hochprofitables Geschäft für Versicherer und die vertreibenden Banken zu sein. 18 Prozent der Geldhäuser generierten nach Eiopa-Einschätzung sogar mehr Einnahmen aus dem Verkauf der Versicherungen als aus der Kreditvergabe. Zudem könnten hohe Provisionen zu Interessenkonflikten und Fehlanreizen führen, warnt die Behörde.
Stichprobe in zehn Ländern
80 Prozent der Versicherer meldeten laut Eiopa eine Schadenquote zwischen 0 und 40 Prozent der Bruttoprämie. „Das bedeutet in den meisten Fällen, dass Verbraucher für jeden gezahlten Euro an Prämien im Schadensfall nur 0 bis 40 Cent zurückbekommen“, schreibt die Eiopa. Das bestätigen Zahlen der Bundesregierung, wonach 2015 nur bei etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten übernommen wurden. Die Auswertung der EU-Behörde umfasst eine Marktstichprobe, Fragebögen an Banken und Versicherer sowie 100 Verbraucherinterviews in zehn EU-Mitgliedstaaten. Verbraucherschützer kritisieren die Police schon länger: „Restschuldversicherungen sind häufig sehr teuer und springen wegen vieler Ausschlussklauseln nicht immer ein”, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Eiopa stößt nun ins gleiche Horn. Banken und Versicherer müssten aktiv werden, andernfalls drohten Aufsichtsmaßnahmen.
Deutschland: Abhilfe durch Provisionsdeckel
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentiert dagegen, dass in Deutschland seit Juli ein Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung gilt. Die Daten der Eiopa seien vorher erhoben worden und berücksichtigten dies nicht. „Die freiwillige Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer adressiert bereits etliche der von Eiopa untersuchten Risiken“, so der GDV. In § 50a VAG steht unter anderem: „Gewährt ein Versicherungsunternehmen einem Versicherungsvermittler eine Abschlussprovision für den Abschluss einer Restschuldversicherung, darf die gewährte Vergütung 2,5 Prozent des durch die Restschuldversicherung abgesicherten Darlehensbetrages oder sonstigen Geldbetrages nicht übersteigen …“
In der Vergangenheit kam es allerdings mitunter zu Provisionsexzessen. Bei einer Marktuntersuchung durch die Finanzaufsicht BaFin gaben zwölf Banken an, dass sie 50 Prozent der Versicherungsprämie erhalten, in Ausnahmefällen lag der Wert sogar oberhalb von 70 Prozent.