Wohngebäudeversicherung: Rechtswidrige Massenkündigungen
So geht’s nicht! Die Praxis von einigen Wohngebäudeversicherern, kollektive bestandsauflösende Vertragskündigungen auszusprechen, ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten des AfW.
Sanierungsstau, Inflation, Extremwetterereignisse – in der Wohngebäudeversicherung sind die Prämien branchenweit zuletzt deutlich angestiegen. Der eine oder andere Anbieter hat sich sogar im großen Stil durch Massenkündigungen von unliebsamen Beständen getrennt. Für die Versicherten wie auch für Vermittler ein echtes Ärgernis.
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat nun von einem unabhängigen Experten überprüfen lassen, ob diese Praxis überhaupt rechtmäßig ist. Ergebnis: „Die flächendeckende Auflösung von Versicherungsbeständen – oder großer Teile der Bestände – mittels kollektiver Kündigungen verstößt gegen grundlegende Rechtsprinzipien, wie das Schädigungsverbot und die Grundsätze von Treu und Glauben“, heißt es in dem Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin.
Gravierende Folgen für Makler
Für betroffene Vermittler sind die Folgen solcher massenhaften Vertragsauflösungen besonders gravierend. Sie müssen Kunden erklären, dass Versicherungsverträge – trotz Schadensfreiheit und ohne sachlichen Grund – unerwartet gekündigt werden. Dies gefährdet nicht nur die Kundenbeziehung, sondern schädigt massiv das Vertrauen in die gesamte Branche. Viele Makler werden gezwungen, in kurzer Zeit neuen Versicherungsschutz zu finden, was sowohl für sie als auch für die Kunden erhebliche zusätzliche Belastungen und Kosten mit sich bringt – und nicht immer erfolgreich sein wird.
Finanzaufsicht in der Pflicht
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, betont: „Das Vorgehen einzelner Versicherer bringt Vermittler in unmögliche Situationen und hinterlässt Kunden völlig unvorbereitet in einer Lage, in der sie ohne Versicherungsschutz dastehen oder deutlich höhere Prämien zahlen müssen. Die BaFin muss einschreiten, um solche Praktiken sofort zu unterbinden.“
Hintergrund: Die Umgehung der Bestandsübertragungsregelungen (§ 13 VAG) durch Massenkündigungen stellt einen klaren Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben. Die BaFin ist daher verpflichtet, gemäß § 298 Abs. 1 VAG einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Missstände zu beheben.
Gefahr für die Immobilienfinanzierung
Ein weiterer kritischer Punkt, den der AfW hervorhebt, ist die essenzielle Bedeutung der Wohngebäudeversicherung für die Immobilienfinanzierung. Banken und Kreditinstitute setzen bei der Vergabe von Bau- oder Immobilienkrediten in der Regel eine gültige Wohngebäudeversicherung voraus, um das finanzierte Objekt abzusichern. Der Verlust dieser Versicherung kann zu erheblichen Problemen für Immobilieneigentümer führen.
„Wenn Banken aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes zusätzliche Sicherheiten verlangen oder sogar bestehende Kredite gefährden, entsteht für Immobilienbesitzer eine existenzbedrohende Situation", sagt Wirth. „Dies unterstreicht, wie unverantwortlich es ist, durch kollektive Kündigungen den Versicherungsschutz ohne sachlichen Grund zu entziehen.“
Versicherer sind schadensersatzpflichtig
Der AfW fordert die Versicherer auf, sich strikt an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Anstelle von Massenkündigungen stehe Versicherern das Instrument der Bestandsübertragung gemäß § 13 VAG zur Verfügung. Dieses Verfahren gewährleiste, dass die Interessen der Versicherer, der Versicherten und auch der Vermittlerschaft gleichermaßen berücksichtigt werden. Sollten Versicherer dennoch versuchen, Massenkündigungen umzusetzen, drohen rechtliche Konsequenzen. Unwirksame Kündigungen führten dazu, dass die betroffenen Verträge fortbestehen. Zudem könnten Versicherer Schadensersatzansprüchen seitens der Versicherten ausgesetzt sein.
Der Gutachter
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski war lange Jahre u.a. Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Verbraucherorganisation „Bund der Versicherten“, Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und Mitglied der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-Reformkommission). Der Juristm, der an der Berliner Humboldt-Universität lehrt, ist Experte für das Privatversicherungsrecht, für das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für das Wettbewerbs- und Vertriebsrecht im Versicherungswesen.