Schulterschluss von GKV und PKV: Nein zur Impfkontrolle
Seltene Einigkeit: Der PKV-Verband und mehrere gesetzliche Krankenkassen lehnen die ihnen im ersten Gesetzentwurf zur Impfpflicht zugedachte Rolle als „Impfpolizei“ entschieden ab. Die Abfrage, Sammlung, Speicherung und Weiterleitung des individuellen Impfstatus sei Aufgabe staatlicher Stellen.
Kommt sie oder kommt sie nicht – die Diskussion über einen allgemeine Impflicht gegen das SARS-CoV-2-Virus läuft seit Monaten. Schnell war klar, dass es nicht den einen Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung geben würde, sondern vermutlich mehrere sogenannte fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur Durchführung einer allgemeinen Impflicht.
Direkte Reaktion auf ersten Gesetzentwurf zur Impfpflicht
Viel Zeit für die von dem Vorhaben betroffenen Akteure und Institutionen, sich in Stellung zu bringen. So überrascht es nicht, dass sich die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband prompt zum ersten Gesetzentwurf zur Impfpflicht in einer gemeinsamen Stellungnahme äußern. In dem Vorschlag der SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, der Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie der Liberalen Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist u.a. vorgesehen, dass Nachweise über den Impf- bzw. Genesenenstatus auf Verlangen bei Behörden oder der Krankenkasse vorgelegt werden müssen.
Krankenkassen wollen keine „Impfpolizei“ spielen
Diese Rolle wollen mehrere gesetzliche Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenkassen jedoch nicht übernehmen. In der gemeinsamen Stellungnahme heißt es: „Die für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht geplante Abfrage, Sammlung, Speicherung und gegebenenfalls Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Krankenversicherungen lehnen sie entschieden ab. Dies ist eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspricht diesem Prinzip fundamental. Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden.“
Den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln, sei zudem nicht praktikabel. Diese Daten müssten die Krankenversicherungen erst komplett neu erfassen. Hinzu kämen Echtheitsprüfungen für die eingereichten Nachweise. Für Versicherte, die keine Nachweise einreichen, müssten die Daten an mehrere Hundert verschiedene Ordnungsämter gemeldet werden, so die Position der Krankenversicherer.
Beratungspflicht wird von den Kassen unterstützt
Grundsätzlich unterstützen die Kassen nach eigener Aussage alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen. Die im Entwurf vorgesehene Pflicht der Krankenversicherungen, ihre Versicherten über das neue Gesetz, die Abläufe und Beratungsangebote aktiv zu informieren, entspreche ihrem Aufklärungsauftrag. „Deshalb unterstützen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Impfkampagne der Bundesregierung nach besten Kräften“, heißt es in der Erklärung. Sie wurde von folgenden Verbänden unterzeichnet: Verband der Ersatzkassen (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie PKV-Verband.