13.05.2020 Branche

110 Millionen Euro Schaden durch Fahrraddiebstahl

Die Zahl der angezeigten Fahrraddiebstähle sank 2019 um fünf Prozent. Da die Gesamtschadensumme aber unverändert blieb, ist klar, dass immer höherwertige Räder geklaut werden.

278.000 Mal wurde 2019 ein Fahrraddiebstahl angezeigt. Doch viele Delikte werden gar nicht erst gemeldet. (Foto: Thomas Jh. Baumann/Pixabay)
278.000 Mal wurde 2019 ein Fahrraddiebstahl angezeigt. Doch viele Delikte werden gar nicht erst gemeldet.
(Foto: Thomas Jh. Baumann/Pixabay)

Rund 155.000 versicherte Fahrräder wechselten 2019 ungewollt ihren Besitzer. Damit gehen die Fallzahlen laut einer Mitteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) um 5000 im Vergleich zum Vorjahr zurück. Der versicherte Schaden liegt auf Vorjahresniveau bei rund 110 Millionen Euro. Insgesamt wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 278.000 versicherte und nicht versicherte Fahrräder gestohlen. Ein Rückgang um rund fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Da Fahrraddiebstähle häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer wesentlich höher liegen. Beliebt bei Dieben sind nach wie vor teure Räder: Im Schnitt zahlten die Versicherer 720 Euro pro gestohlenem Fahrrad – so viel wie nie zuvor (Vorjahr 650 Euro). Vor zehn Jahren betrug die Entschädigung für ein gestohlenes Rad im Schnitt 410 Euro, 2019 waren es demnach 75 Prozent mehr.

Hausrat oder besser Fahrradversicherung?

 

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den gut 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Der Versicherer kommt für den Diebstahl auf, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für Besitzer höherwertigerer Räder und E-Bikes kann es sich laut GDV daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.


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