Wegen Corona: Telefonische Rechtsberatung boomt
Im Pandemie-Jahr 2020 haben besonders viele Kunden rechtliche Hilfe bei ihrem Rechtsschutzversicherer gesucht – allein zwischen März und Dezember waren es laut GDV rund 1,6 Millionen.
Das Corona-Jahr mit all seinen plötzlichen Restriktionen, war auch ein Jahr der rechtlichen Auseinandersetzungen. Ob Ärger mit dem Reiseanbieter, Kampf um Flugpreiserstattung oder unklare Gutscheinregelungen – in unzähligen solcher Fälle fühlten sich Verbraucher ungerecht behandelt. Entsprechend glühten die Drähte bei den Rechtsschutzversicherern. Laut einer Sonderauswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nahmen im vergangenen Jahr mehr als 1,8 Millionen Kunden die anwaltliche Telefonberatung ihres Rechtsschutzversicherers in Anspruch. Mit über 330.000 Beratungen war die Nachfrage im März und April besonders groß. Insgesamt liefen während der Corona-Zeit ein Viertel mehr Anrufe ein als zu normalen Zeiten.
Häufigstes Anliegen: Vertragsstreitigkeiten
Laut der GDV-Erhebung wurden die meisten Fragen – rund 638.000 – zum Vertragsrecht gestellt. Hier ging es insbesondere um Reise-Stornierungen. Etwa 294.000 anwaltliche Telefonberatungen wurden im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht geleistet, etwa zu Kurzarbeit und Kündigung. „Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach anwaltlicher Telefonberatung auch 2021 auf hohem Niveau verbleiben wird, rechnen in diesem Jahr als Folge der Corona-Krise aber auch generell mit einer deutlichen Zunahme aller Rechtsschutzfälle“, Thomas Lämmrich, Leiter Rechtsschutzversicherung beim GDV. Vor allem im Arbeitsrecht dürften aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen die Schäden in diesem Jahr stark steigen.
Rechtsschutzversicherte im Vorteil
Die kostenlose telefonische Rechtsberatung gehört seit Jahren zu den Standardleistungen der Rechtsschutzversicherer. Für die Kunden macht sich dieser Service in Zeiten von Corona besonders bezahlt, denn viele Fragen lassen bereits mit einem Telefonat klären. Im Rahmen der GDV-Erhebung wurden ausschließlich die Anrufe von Versicherten gezählt. Zwar stehen die Hotlines in der Regel auch Nicht-Versicherten offen, sie sind dann aber kostenpflichtig.