PKV-Beitragsanpassung: Jetzt auch die Barmenia betroffen
Nach der AXA kassiert auch die Barmenia vor Gericht eine Pleite aufgrund unzureichend begründeter Beitragsanpassungen. Weitere Versicherer dürfte das gleiche Schicksal ereilen, bis der BGH ein finales Urteil fällt.
Nach der AXA hat auch die Barmenia vor Gericht wegen einer vermeintlich mangelhaft begründeten Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte das Unternehmen dazu, einem Kunden insgesamt knapp 10.000 Euro zurückzuzahlen (Az: 2-23 O 198/19).
Keine Darstellung der geänderden Rechnungsgrundlage
Die Richter stellten fest, dass zwar die Beitragserhöhungen rechnerisch in Ordnung waren, hingegen aber nicht ausreichend gegenüber dem Kunden begründet wurden. Eine ordnungsgemäße Begründung ist aber Voraussetzung für eine Beitragserhöhung – so sieht es § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor. Hiernach muss gegenüber dem Kunden zur Begründung der Prämienanpassung die Rechnungsgrundlage genannt werden, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat, sprich die Veränderung der Leistungsausgaben bzw. Versicherungsleistungen und/oder der Sterbewahrscheinlichkeit. „Nicht ausreichend ist insofern, dass in Informationsblättern allgemein darauf hingewiesen wird, dass eine Veränderung einer der beiden genannten Rechnungsgrundlagen eine Prämienanpassung auslösen kann, ohne klar darauf hinzuweisen, welche geänderte Rechnungsgrundlage für die in Rede stehende konkrete Prämienerhöhung maßgeblich war“, legte das Gericht dar. Diesen Anforderungen genügte nach Auffassung des Gerichts die Mitteilungen der Barmenia in den Jahren 2010 bis 2018 nicht.
Der Anwalt des Klägers, Ilja Ruvinskij,sprach von einem „weiteren, richtungsweisenden Urteil über unwirksame Beitragserhöhungen der PKV“. Der nächste große PKV-Anbieter sei über seine „mangelhaft begründeten“ Prämienerhöhungen gestolpert. Die Versicherer würden „oberflächliche, nichtssagenden Textbausteinen“ verwenden, was nicht ausreiche. Er kündigte weitere Verfahren an. Die Barmenia indes wird in Berufung gehen. Schon die AXA hatte angekündigt das Thema gegebenenfalls bis zum BGH bringen zu wollen. Der Streit ind er PKV ist also wohl lange noch nicht zu Ende.