Weiterbildung: Keine Sonderregelung wegen Corona
Mittlerweile über 150.000 Bildungskonten bei „gut beraten“. Brancheninitiative sieht keine veränderten Anforderungen durch die Krise.
Die Zahl der aktiven Bildungskonten bei der Initiative „gut beraten“ wuchs im ersten Quartal des laufenden Jahres um weitere 2306 Konten. Damit weist die „gut beraten“ -Weiterbildungsdatenbank Ende März 2020 insgesamt 150.043 Bildungskonten aus – ein Zuwachs von 1,6 Prozent gegenüber dem letzten Quartal. „Gerade jetzt sollte die Zeit für Weiterbildung genutzt werden, denn die Weiterbildungsnachweise werden weiterhin erbracht werden müssen“, betonte Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute bei der Vorlage des Berichts für das erste Quartal 2020 der freiwilligen Brancheninitiative in München.
Fokus auf E-Learning wegen Corona
„Wir gehen bislang davon aus, dass es aufgrund der Corona-Pandemie keine Sonderregelung bei den Weiterbildungsanforderungen für 2020 geben wird. Gleichzeitig beobachten wir, dass die vertrieblich Tätigen sich trotz aller aktuellen Einschränkungen weiterbilden – zunehmend auch online, wie insbesondere die März-Zahlen zeigen. Das ist erfreulich.“ Im ersten Quartals 2020 betrug der Anteil der E-Learning-Varianten insgesamt 78 Prozent, im März sogar 88 Prozent.
Nach einer vorläufigen Bilanz für 2019, die mit dem aktuellen Qualitätsbericht ebenfalls vorgelegt wurde, haben insgesamt 100.451 „gut beraten“-Teilnehmer eine Erklärung zum Nachweis der Weiterbildungsverpflichtung für das letzte Jahr erhalten. Das sind 68 Prozent aller Besitzer „gut beraten“ -Bildungskonten, die in den letzten zwei Jahren genutzt wurden. Außerdem wurden 41.732 „gut beraten“ -Zertifikate, die 30 Stunden Weiterbildung für das Jahr 2019 bestätigen, zugestellt. Das sind 28,3 Prozent aller aktiven „gut beraten“-Teilnehmer.