Prävention für Vermittler: AfW veröffentlicht Checkliste
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist für Vermittler seit 2007 Pflicht. Der AfW empfiehlt den Schutz wegen sich ändernder geschäftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen zu überprüfen. Dabei soll eine neue Checkliste helfen.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat eine kostenfreie Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern erarbeitet. Die Berufsgruppe ist nach der Gewerbeordnung verpflichtet eine solche Versicherung vorzuweisen. Sie dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden.
Viele Risiken für gewerblich tätige Vermittler
Zu den Risiken gehören laut des Verbands unter anderem Beratungs-, Schätz- und Rechenfehler sowie der Verlust von Dokumenten, Akten und anderen Schriftstücken aber auch Haftpflichtforderungen aufgrund verzögerter Leistungserbringung, unzureichender Beratung, bei Urheberrechts-, Markenrechts-, Persönlichkeitsrechts- und Bildrechtsverletzungen oder auch die Verletzung von Geheimhaltungspflichten. Des Weiteren können Schäden aus Datenverlust, wegen Wettbewerbsverstoßes oder innerhalb einer Organtätigkeit entstehen. Die VSH bietet Versicherungsschutz für die sich aus der gewerblichen Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden. Vielfach sind sogar zusätzliche Absicherungen für die bestehenden Risiken sinnvoll.
Wichtige Fragen klären
Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist es für Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, so der AfW. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?
Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, sagt dazu: „Die Checkliste ist ein wichtiger Baustein zur Prävention im Rahmen der eigenen, professionellen gewerblichen Tätigkeit. Aber: Versicherungsschutz kann nur in dem Umfang geboten werden, in dem eine Tätigkeit erlaubt ist. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes – gern mithilfe fachkundiger Spezialisten und gern auch mithilfe der erarbeiteten Checkliste.“ Die erarbeiteten Dokumente sollen fortlaufend weiterentwickelt werden.