GDV: Weniger Fahrraddiebstähle im Corona-Jahr
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft war die Zahl von Fahrraddiebstählen 2020 leicht rückläufig. Gleichzeitig erreichte der Schadendurchschnitt einen Rekordwert. Versicherte sollte ihren Vertrag überprüfen – und gegebenenfalls erweitern.
Wegen der Corona-Krise waren offenbar auch die Fahrraddiebe zur Kurzarbeit gezwungen. Trotz des pandemiebedingten Fahrradbooms ist die Zahl der Diebstähle im vergangenen Jahr leicht gesunken. Laut offiziellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden bundesweit rund 145.000 versicherte Bikes gestohlen – 5000 weniger als noch 2019.
Gesunkene Zahlen, gestiegene Schadenssummen
Bei den Versicherern dürfte der Rückgang der Zahlen indes nur bedingt für Freude sorgen. Denn die tatsächliche Schadenssumme lag 2020 unverändert bei 110 Millionen Euro. Die durchschnittliche Entschädigung stieg damit auf den Rekordwert von 730 Euro (2019: 720 Euro). Grund: Hochwertige Velos liegen bei Fahrraddieben im Trend. „Der Erfolg der E-Bikes dürfte die Schadenssumme in Zukunft weiter ansteigen lassen”, prognostiziert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren zahlten die Versicherer für ein gestohlenes Rad durchschnittlich 400 Euro.
Auch die polizeiliche Kriminalstatistik weist einen zahlenmäßigen Rückgang der Fahrraddiebstähle aus. Die Zahl der offiziell gemeldeten Diebstähle sank im Jahr 2020 um sechs Prozent auf 260.000. In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet. Da Diebstähle jedoch häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen, so der GDV.
Standardklauseln ohne ausreichenden Schutz
Außerdem weist der Verband darauf hin, dass die Hausratversicherung in der Regel nur dann einspringt, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Für Diebstähle im Freien benötigt man eine Zusatzklausel. Wichtig: „Das Velo muss stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein“, so der GDV. Aktuell haben von den gut 26 Millionen Versicherungsverträgen nur 47 Prozent eine Fahrradklausel eingeschlossen.
Der Versicherer erstattet laut GDV grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert, also die Kosten für ein neues, gleichwertiges Rad. Die Höchstentschädigung werde in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes empfiehlt der Verband daher, die Versicherungssumme zu erhöhen – oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.
Nord-Süd-Gefälle der Kleinkriminellen
Laut GDV-Grafik müssen sich die Radfans im Süden der Republik deutlich weniger Sorgen um ihr Bike machen.