06.09.2021 Branche

Reisesicherungsfonds geht im November an den Start

Nach der Pleite von Thomas Cook hat die Politik reagiert und die Einrichtung eines Reisesicherungsfonds beschlossen, der schon in zwei Monaten die Arbeit aufnehmen wird. Pauschalreisenden verspricht er mehr Schutz vor dem Insolvenzrisiko des Reiseanbieters.

Statt des Staats soll künftig die Reisewirtschaft für Veranstalterinsolvenzen geradestehen. Vom 1. November an greift der neue Reisesicherungsfonds. (Foto: © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
Statt des Staats soll künftig die Reisewirtschaft für Veranstalterinsolvenzen geradestehen. Vom 1. November an greift der neue Reisesicherungsfonds.
(Foto: © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)

Der neue Reisesicherungsfonds für eine bessere Absicherung der Kundengelder von Pauschalreisenden im Fall einer Veranstalter-Insolvenz soll zum 1. November dieses Jahres starten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erteilte dem Deutschen Reise Sicherungsfonds (DRSF) dafür nun die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Das Ministerium wird auch als Aufsichtsbehörde fungieren.

750 Millionen Euro bis 2027

 

Bis Oktober 2027 soll der Fonds – finanziert von den Reiseveranstaltern – ein Zielkapital von 750 Millionen Euro aufbauen. In der Anfangsphase stellt der Bund dafür eine Absicherung bereit. Für alle Veranstalter ab einem Umsatz von zehn Millionen Euro ist der Fonds verpflichtend für die Kundengeldabsicherung und für eine gegebenenfalls notwendige Repatriierung im Falle einer Insolvenz verantwortlich. Kleinere Reiseanbieter können einen Absicherungsvertrag mit dem DRSF abschließen oder sich weiterhin über ein Versicherungsunternehmen oder ein Kreditinstitut absichern.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung nach der Insolvenz des Veranstalters Thomas Cook. Größere Anbieter von Pauschalreisen sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Insolvenzrisiko über einen Reisesicherungsfonds abzusichern. Damit soll sichergestellt werden, dass Reisende im Insolvenzfall des Anbieters ihre Anzahlungen erstattet bekommen und sie sicher aus dem Ausland nach Hause gebracht werden.

Konsortium aus Verbänden der Reisewirtschaft

 

Die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH hatte sich bereits im Mai gegründet. Größtes Mitglied des Konsortiums ist der Deutsche Reiseverband (DRV), der 78 Prozent der Anteile am Reisesicherungsfonds hält. Dazu zählen auch die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (ASR) mit zwei Prozent, das Forum Anders Reisen mit fünf Prozent, der internationale Bustouristik Verband (RDA) mit zehn Prozent und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) mit fünf Prozent. Als Geschäftsführer des DRSF wurden Thomas Schreiber und Dr. Andreas Gent bestellt.

Wenig Zeit bis zum Start im November eine Herausforderung für die Branche

 

Laut einer Mitteilung zeigt sich der Gesellschafterkreis offen für weitere Verbände, die Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen repräsentieren. „Wir sind uns der Verantwortung für die Branche bewusst. Mitten in der Corona-Pandemie ist die bessere Absicherung der Reisenden eine wirtschaftliche Herausforderung für die überwiegende Mehrheit der Reiseunternehmen. Der Zusammenschluss der Verbände verfolgt das Ziel, die bestmögliche Absicherung, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergibt, zu möglichst geringen Verwaltungskosten zu erbringen. Im Mittelpunkt steht dabei der Verbraucherschutz”, heißt es von den Gesellschaftern. Die Zeit zwischen der Erteilung der Erlaubnis und dem geplanten Start des Fonds am 1. November sei allerdings denkbar knapp. Den Reiseveranstaltern sollen so schnell wie möglich die Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Absicherung im Fonds notwendig seien.


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