23.02.2022 Recht | Ratgeber

Verivox-Urteil: Was Makler wissen müssen

Der Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentrale und dem Vergleichsportal Verivox endete in einem weitreichenden Urteil mit Konsequenzen für alle Makler. Sie sollten Kunden nun eine Vielzahl an Hinweisen geben. Die Verbände AfW und Votum haben dafür nun einen Empfehlungskatalog erarbeitet.

Die beiden Vermittlerverbände AfW und VOTUM wollen ihren Mitgliedern und anderen Maklern helfen. Diese haben durch das OLG-Urteil einige hohe Anforderungen an ihre Arbeit gestellt bekommen. (Foto: © Feodora - stock.adobe.com)
Die beiden Vermittlerverbände AfW und VOTUM wollen ihren Mitgliedern und anderen Maklern helfen. Diese haben durch das OLG-Urteil einige hohe Anforderungen an ihre Arbeit gestellt bekommen.
(Foto: © Feodora - stock.adobe.com)

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dem Vergleichsprotal Verivox, das zur ProSiebenSat.1 Media-Gruppe gehört, im September 2021 klare Grenzen gesetzt. Die Richter schrieben dem Unternehmen in ihrem Urteil (Az. 6 U 82/20) vor, dass es bei einer Beratung zu einer Versicherung immer „eine hinreichende Zahl“ von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen verschiedener Anbieter zugrunde legen muss. Das verlange Paragraf 60 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz. Mache Verivox das nicht, müsse der Vergleicher zumindest deutlich darauf hinweisen, dass er nur Produkte empfiehlt, die von ausgewählten Versicherern stammen – mutmaßlich von solchen, die Verivox auch Provisionen zahlen. Das Urteil gilt als sogenannte obergerichtliche Rechtsprechung nicht nur für Vergleichsportale wie Verivox oder Check24, sondern für alle Makler in Deutschland.

Experten-Netzwerk hat Empfehlungen erarbeitet

 

Das ruft nun die Vermittlerverbände VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa und den AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung auf den Plan. Die beiden Berliner Interessenvereine, die traditionell gut miteinander können, haben Empfehlungen für Versicherungsmakler für die Umsetzung der Konsequenzen aus dem Verivox-Urteil veröffentlicht. Diese wurden nach eigenen Angaben von Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäusern und Onlinevermittlern unter der Moderation der beiden Verbände erarbeitet. Die Empfehlungen an die Maklerschaft zur Umsetzung von Hinweispflichten über den betrachteten Markt sollen demnach eine praxisorientierte Hilfestellung geben.

Makler sollten 70 Prozent aller Angebote berücksichtigen, um sicher zu gehen

 

Ein zentraler Punkt des Papiers lautet: Berücksichtigt der Versicherungsmakler bei seiner Kundenberatung nicht mehr als 50 Prozent der am Markt angebotenen Versicherungsverträge oder Versicherer, soll laut dem OLG Karlsruhe keine ausgewogene Marktuntersuchung vorliegen mit der Folge, dass die genannten Hinweispflichten bestehen. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung soll der Versicherungsmakler bei seiner Marktuntersuchung nämlich auch Direktversicherungen und solche Versicherungen berücksichtigen, die nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Das OLG habe nicht entschieden, ab welchem prozentualen Anteil eine ausgewogene Marktanalyse besteht. Eine grobe Richtschnur könnten circa 70 Prozent der am Markt angebotenen Versicherungsverträge oder Versicherungen sein. Bei Spezial- oder Nischenversicherungen, bei denen es nur sehr wenige Anbieter gibt, könne es sogar erforderlich sein, alle Anbieter zu berücksichtigen

Realitätsfernes Urteil sorgt für Kritik

 

Der Unmut der beiden Vermittlerverbände ist groß: „Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten. Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen. Die nun erarbeiteten Empfehlungen bieten den Maklern ein fundiertes Gerüst für den Umgang mit dieser Herausforderung“, sagt VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth, ergänzt: „Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können.“

Die Empfehlungen können hier heruntergeladen werden.


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