18.02.2020 Recht | Ratgeber

Wie man gut abgesichert durch die Karnevalszeit kommt

Unfälle, Alkoholmissbrauch und Gewaltdelikte gehören leider auch zur fünften Jahreszeit. Die Gothaer erklärt, warum vor allem Haftpflicht und private Unfallversicherung hierfür Schutz bieten.

Welche Versicherungen sollte ich an Karneval auf meiner Seite wissen? Die Gothaer erklärt es. (Foto: Couleur/Pixabay)
Welche Versicherungen sollte ich an Karneval auf meiner Seite wissen? Die Gothaer erklärt es.
(Foto: Couleur/Pixabay)

Wenn der Karneval ab Donnerstag seine Hochphase erreicht, können ausgelassener Spaß, wildes Gedränge in den Kneipen und ja, auch der ein oder andere Tropfen Alkohol zu Unfällen und Sachschäden führen. Die Gothaer hat die wichtigsten Versicherungsfragen für die jecke Karnevalszeit zusammengefasst:

1. Ich rutsche in einer Kneipe oder auf der Straße aus oder schneide mich an zerbrochenen Gläsern, wer zahlt meine Arztkosten?

Das ist ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, ist der Verletzte mit einer privaten Unfallversicherung auf der sicheren finanziellen Seite.

2. Bin ich trotz Alkoholkonsum noch versichert?

Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle und Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden. Problematischer kann es für den werden, der sich systematisch volllaufen lässt. Im schlimmsten Fall verliert der Betrunkene seinen Versicherungsschutz.

3. Was ist, wenn ich mit Getränken oder einer Zigarette aus Versehen jemandem das Kostüm beschädige oder ihm Brandwunden zufüge?

Im Gedränge sind solche Schäden schnell passiert. Da hier nicht vorsätzlich gehandelt wurde, sondern der Schaden aus Versehen passierte, kommt die Privathaftpflichtversicherung für die Forderungen des Geschädigten auf. Ohnehin und auch außerhalb vom Karneval gilt: Die private Haftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Versicherung, die jeder haben sollte.

4. Ich gerate in eine Schlägerei – Wer kommt für die Kosten auf?

Dies ist ein heikler Fall, bei dem es darauf ankommt, wer die Schlägerei angefangen hat, beziehungsweise ob beide Parteien zugeschlagen haben. Grundsätzlich gilt: Bei vorsätzlicher Schädigung riskiert man seinen privaten Haftpflichtschutz. Wird man allerdings ungewollt Opfer von Schlägen, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten und sogar für eventuelle Spätfolgen aufkommen. Im schlimmsten Fall gehen Personenschäden in die Millionen, besonders bei langen Klinikaufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. Auf der sicheren Seite ist der Karnevalist daher auch hier wieder mit einer privaten Unfallversicherung.

5. Wie bin ich versichert, wenn ich mir Umzüge ansehe?

Die Jecken sind durch die Haftpflichtversicherung des Veranstalters geschützt. Ob die in die Menge geworfenen „Kamellen“ einzelne Zuschauer verletzen oder gar Personenschäden durch die Festwägen entstehen – ohne eine Veranstalter-Haftpflicht zur Abdeckung solcher Schäden, darf kein Zug starten. Denn auch wenn die Organisation und Sicherheitsvorkehrungen noch so gut geplant sind, den Zufall kann niemand ganz ausschließen.

6. Ich feiere zuerst auf meiner Firmenfeier – Was ist, wenn dort etwas passiert?

Passiert auf der Party, auf dem direkten Weg dorthin oder dem direkten Weg nach Hause ein Unfall, so ist das auch ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Achtung: Galt die Firmenfeier nur dem „Vorglühen“ und wird nachher noch in kleinen Grüppchen weitergezogen, dann erlischt der Versicherungsschutz, der durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist. Es gilt dann ausschließlich die private Unfallversicherung, die im Regelfall ohnehin rund um die Uhr Versicherungsschutz bietet.


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