DIe Stuttgarter passt ihre Privathaftpflicht an aktuelle Markttrends an
Die Privathaftpflichtversicherung des schwäbischen Versicherers erhält durch zahlreiche Verbesserungen ein komplettes Facelift. Bei vielen Leistungen und den neuen Garantien schließt man allerdings nur die Lücke zur Konkurrenz.
Die Stuttgarter Versicherung AG hat ihre Privathaftpflichtversicherung umfassend überarbeitet und in vielen Bereichen an mittlerweile gängige Marktstandards angepasst. Kunden können ihre gewünschte Versicherungssumme bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro in den Stufen zehn, 20 und 50 Millionen Euro variabel festlegen. Die neuen Leistungen gelten unabhängig von der gewählten Versicherungssumme. Als Maklerversicherer hat das Unternehmen sein neues Produkt nach eigenen Angaben speziell auf die Beratungssituation freier Vermittler ausgerichtet.
Bekannte Garantien für die Privathaftpflicht
Eine wesentliche Neuerung sind die im Markt und auch in anderen Produktsparten bereits bekannten Garantien. Zukünftige, beitragsneutrale Leistungsverbesserungen innerhalb des Tarifs werden automatisch an die Kunden weitergegeben (Innovationsgarantie). Mit der Besserstellungsgarantie verspricht der Anbieter im Leistungsfall auf Wunsch mindestens das Niveau des Vorversicherers. Die Best-Leistungs-Garantie bedeutet, dass die Stuttgarter auf Wunsch immer analog zu den besten im Markt verfügbaren Leistungen reguliert.
Neuwertentschädigung auch bei Schäden durch Dritte
Erleidet der Versicherte durch Verschulden eines Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, den der Verursacher mangels finanzieller Mittel oder wegen fehlender Versicherung nicht begleichen kann, leistet die Stuttgarter Privathaftpflicht. Bei Sachschäden zahlt sie im Rahmen dieser Ausfalldeckung zudem den Ausgleich zum Neuwert bis zu 3000 Euro, wenn der Schaden über den Verursacher nur zum Zeitwert reguliert wurde. Die Stuttgarter deckt auch Personen- und Sachschäden durch Mitversicherte untereinander ab. Darüber hinaus können Versicherte auf Wunsch eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit einschließen.