Klassische Rentenpolice keine Option für junge Sparer
Der Höchstrechnungszins steigt. YouTuber und Bestseller-Autor Bastian Kunkel erklärt, warum private Rentenversicherungen mit garantierter Verzinsung für junge Sparer trotzdem keine gute Wahl sind, welche Alternativen es gibt – und warum Riesterpolicen wieder attraktiver werden.
Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll ab 2025 bei 1,0 Prozent liegen. Das hat das Bundesfinanzministerium beschlossen. Diese Anpassung ist eine Reaktion auf das gestiegene Zinsniveau seit 2021 und wird von vielen als positive Nachricht für Sparer gesehen. Doch was bedeutet diese Änderung konkret für junge Altersvorsorge-Sparer, insbesondere in Bezug auf private Rentenversicherungen mit garantierter Verzinsung? Trotz des Anstiegs bleiben solche Produkte für junge Sparer unattraktiv.
Auswirkungen auf klassische Rentenversicherungen begrenzt
Zuletzt wurde die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins bei Lebensversicherungen vor über 30 Jahren erhöht. Der Anstieg des Höchstrechnungszinses von derzeit 0,25 Prozent auf ein Prozent ermöglicht es den Versicherern, höhere Garantien und damit auch höhere garantierte Rentenleistungen anzubieten. Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses ab Januar 2025 bedeutet, dass Kunden von verbesserten Garantiezinsen profitieren. Dies mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, da höhere Garantien mehr Sicherheit und bessere Renditen versprechen. Allerdings ist dieser Anstieg im Garantiezins begrenzt und hat nur geringen Einfluss auf die tatsächlichen Renditeaussichten. Klassische Rentenversicherungen bieten oft eine niedrige Rendite, da ein Großteil der Beiträge in sichere, aber wenig rentable Anlagen fließt. Zudem entscheidet der Versicherer, wo das Geld angelegt wird, wodurch Kunden hierauf keinen Einfluss haben.
Nachteile für junge Sparer auch nach dem Zinsanstieg
Junge Altersvorsorge-Sparer haben in der Regel einen langen Anlagehorizont, der es ihnen ermöglicht, von renditestarken Anlageformen zu profitieren. Klassische Rentenversicherungen mit garantierter Verzinsung binden jedoch Kapital in niedrig verzinsten Anlagen, was langfristig zu einer geringeren Vermögensbildung führen kann.
Selbst mit dem erhöhten Höchstrechnungszins bleiben die garantierten Renditen hinter den Möglichkeiten zurück, die beispielsweise durch Investitionen in ETFs erzielt werden können. ETF steht für Excange Traded Funds. Das sind börsengehandelte Indexfonds, die Branchen oder ganze Märkte abbilden.
Inflationsbedingt droht Kapitalvernichtung statt Vermögensaufbau
In den 1990er-Jahren lag der Höchstrechnungszins noch bei bis zu vier Prozent, wodurch sich solche klassischen Produkte damals gelohnt haben. Bei ein Prozent ist das jedoch nicht der Fall, wenn allein die durchschnittliche Inflation bei ca. zwei Prozent liegt. Selbst mit den nicht garantierten Überschüssen kann man mit solchen Produkten die Inflation – wenn überhaupt – nur marginal schlagen.
Ein weiterer Nachteil ist die geringe Flexibilität dieser Produkte. Eingezahltes Kapital ist oft langfristig gebunden und kann nicht ohne weiteres in andere Anlageformen umgeschichtet werden, wenn sich die Marktbedingungen ändern.
Die staatlich geförderte Riester-Rente wird wieder attraktiver
Etwas anders verhält es sich mit der stark in die Kritik geratenen Riester-Rente. Die staatlich geförderte Altersvorsorge könnte durch die Erhöhung des Höchstrechnungszinses jedoch wieder attraktiver werden. Bei einem Zinssatz von 0,25 Prozent konnten viele Versicherer aus kalkulatorischen Gründen keine Riester-Verträge mehr anbieten. Erst durch die Anhebung des Höchstrechnungszinses wird das Angebot wieder möglich.
Besonders bei der Riester-Rente erschwert allerdings die gesetzlich vorgeschriebene 100-prozentige Beitragsgarantie das Angebot. Lebensversicherer sind verpflichtet, mindestens die eingezahlten Beiträge sowie die staatlichen Förderzulagen zu garantieren. Das konnte bei einem Garantiezins von 0,25 Prozent oft nicht gewährleistet werden, ist aber bei ein Prozent in vielen Fällen wieder möglich.
Auf das richtige Startdatum kommt es an
Mit dem angepassten Höchstrechnungszins kann die Riester-Rente ab Versicherungsbeginn 01.01.2025 für einige Sparer wieder attraktiv werden. Nicht allein aufgrund einer eventuell höheren Rendite der Anlage am Aktienmarkt, sondern vor allen Dingen aufgrund der kumulierten Rendite durch die Zulagen bzw. den Steuervorteil.
Wichtig ist jedoch auch hier, nicht eine klassische Riester-Rente mit Garantiezins zu wählen. Ich empfehle eine ETF-Riester-Rente, damit der maximal mögliche Teil der Beiträge in kostengünstige und renditestarke ETFs investiert werden kann. Hierbei gibt es jedoch große Unterschiede von Versicherer zu Versicherer (Höhe des Rentenfaktors, Effektivkosten, etc.), eine ausführliche Beratung ist sinnvoll.
Starke Alternative für junge Menschen
Eine ETF-Rentenversicherung vereint die Vorteile eines ETF-Sparplans und einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung, indem sie kostengünstige, renditestarke ETFs mit einem Versicherungsmantel kombiniert. Dies macht sie zu einer sinnvollen Alternative für junge Sparer im Vergleich zur garantierten Rentenversicherung.
Das kapitalmarktnahe Produkt bietet eine lebenslange, planbare Rente und vor allem eine renditestarke Altersvorsorge. Außerdem profitieren Sparer von steuerlichen Vorteilen und einem automatischen Ablaufmanagement, das die Umschichtung in sichere Anlagen kurz vor dem Rentenbeginn übernimmt.
ETF-Rentenversicherungen bieten maximale Flexibilität
Beiträge können während der Laufzeit angepasst werden, und der Rentenbeginn ist flexibel gestaltbar. Verschiedene Möglichkeiten des Hinterbliebenenschutzes sind ebenfalls verfügbar. Diese Aspekte machen die ETF-Rentenversicherung für junge Sparer zu einer attraktiven und sicheren Option für die Altersvorsorge.
Fazit
Eine klassische Rentenversicherung lohnt sich auch mit einem leicht erhöhten Garantiezins nicht für Sparer, die erst in 20, 30 Jahren oder noch später in Rente gehen. Für die langfristige Altersvorsorge ist eine Fondspolice die bessere Wahl – dabei bevorzuge ich klar die Konstruktion einer ETF-Rentenversicherung.
Auch die Riester-Rente könnte durch die Erhöhung des Höchstrechnungszinses wieder attraktiver werden und für einige eine lohnenswerte Option darstellen. Neuverträge sollten jedoch erst mit Beginn 2025 (Abschluss kann aber je nach Gesellschaft schon ab 01.07.2024 erfolgen) beantragt werden, um von dem erhöhten Höchstrechnungszins zu profitieren.
Für weiterführende Informationen lohnt es sich, die Beiträge „Riester-Rente mit ETF – Auf den richtigen Anbieter kommt es an" und „ETF Rentenversicherung oder ETF Sparplan – oder beides?!“ zu lesen.