E-Scooter mit hoher Schadensbilanz
Die elektrischen Tretroller weisen eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds. Das zeigt die erste Auswertung der deutschen Versicherer.
Sie gehören längst zum Straßenbild jeder größeren Stadt in Deutschland: Menschen, die auf den schmalen, kleinen E-Scootern über Straßen und Fußwege sausen – erhöhte Unfallgefahr inklusive. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber deshalb die Erlaubnis von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen, wie z.B. Segways, an den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung gekoppelt. Die Straßenzulassung für die neuen E-Minis trat im Juli 2019 in Kraft.
E-Flitzer so gefährlich wie Mopeds
Zweieinhalb Jahre später hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nun erstmals eine Schadensbilanz der neuen Fahrzeugklasse ermittelt. Fazit: „2020 wurden mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3850 Euro. E-Scooter weisen nach dieser Auswertung eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds. „Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, so Asmussen. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger“.
2022 wieder ein „grünes“ Kennzeichenjahr
Außerdem weist der GDV auf den obligatorischen Kennzeichenwechsel hin. Spätestens ab dem 1. März 2022 müssen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge das bislang gültige blaue Kennzeichen durch ein grünes ersetzen. Wer mit ungültigem Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen.
E-Scooter oder Segways benötigen übrigens eine Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 mal 5,5 cm. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich oder können beim Versicherer beantragt werden.