Helvetia mit neuer Gruppenunfallversicherung
Die deutsche Tochter des Schweizer Versicherers Helvetia bietet nun auch eine Gruppenunfallversicherung an. Die Police sichert auch die Aufrechterhaltung des Betriebs ab, wenn unverzichtbare Schlüsselpersonen ausfallen.
Die Helvetia Deutschland hat eine neue Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter von Betrieben, Verbänden und Behörden sowie Vereinsmitglieder auf den Markt gebracht. Es gibt drei Schutzvarianten und vier optionale Erweiterungsbausteine. Unternehmen können mit nur einem Vertrag mehrere Personengruppen (ab drei Personen ohne Begrenzung) und Einzelpersonen je nach individuellem Risiko mit unterschiedlichen Höchstsummen absichern. Die Helvetia Gruppenunfallversicherung schützt Versicherte auch außerhalb der Arbeitszeiten. Sie gilt damit als ein gutes Argument beim Wettbewerb um neue Beschäftigte.
Leistungen über GDV-Empfehlungen
Bereits im Basisschutz geht die Gliedertaxe nach Helvetia-Angaben klar über die Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hinaus. Die Varianten „Kompakt“ und „Komfort“ bieten demnach deutlich über dem Marktschnitt liegende Fristen und erweiterte Deckungen. Dazu gehören bis zu 25.000 Euro für Kosten und Aufwände, bis zu 15 Monate Tagegeld sowie bis zu 2000 Tage Krankenhaustagegeld.
Zusätzliche Bausteine für spezielle Risiken und Zielgruppen
Alle drei Varianten lassen sich um den Baustein „Sofortschutz“ ergänzen. Er umfasst Zusatzleistungen wie Soforthilfe bei Schwerverletzung, psychologische Soforthilfe nach räuberischen Überfällen, Kosten für Kur- und Reha-Maßnahmen, Umbaukosten im privaten und beruflichen Bereich sowie das Erlernen der Gebärdensprache bzw. Blindenschrift.
Für die Tarifvarianten „Kompakt“ und „Komfort“ gibt es drei weitere Optionen: Der Baustein „Heilwesen“ enthält risikorelevante Zusatzdeckungen für Personen in Heil- und Pflegeberufen einschließlich Apothekern, Psychotherapeuten und Veterinärmedizinern. Durch diesen Baustein werden laut Helvetia beispielsweise die Gliedertaxe und die Infektionsklausel weiter verbessert. Auch Strahlenschäden sind mitversichert. Außerdem gelten längere Eintritts- und Feststellungsfristen.
Speziell für Mitarbeiter mit regelmäßigen Auslandsaufenthalten ist der Baustein „Ausland“ konzipiert. Er umfasst u.a. den Kostenersatz für ausländische Arzthonorare, Heimfahrten und die Unterbringung von mitreisenden Kindern oder Erwachsenen. Das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld werden zum doppelten Satz gezahlt. Auch die Rückholung sowie weitere Assistenzleistungen sind enthalten.
Betrieb bei Ausfall unverzichtbarer Mitarbeiter mit geschützt
Mit dem Baustein „Keyperson“ können gezielt jene Beschäftigten abgesichert werden, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs von besonderer Bedeutung sind. Die verunfallte Person profitiert von allen Leistungen des Bausteins „Sofortschutz“ und wird zusätzlich mit gezieltem Reha-Management aktiv beim Wiedereingliederungsprozess unterstützt. Dem Arbeitgeber bietet dieser Baustein den Vorteil einer mitversicherten Interimslösung. Diese gewährleistet die Stabilisierung des Betriebs während unfallbedingter Ausfallzeiten. Außerdem werden durch Mehrarbeit entstehende Kosten, entgangene Aufträge oder Schadenersatzzahlungen wegen Fristversäumnissen mit abgedeckt.