Tierisch teuer: Wildunfälle kosten Versicherer rund 850 Millionen Euro
Die deutschen Autoversicherer zählten 2020 rund 272.000 Wildunfälle. Trotz der geringeren Kilometerleistung infolge der Corona-Pandemie sank die Zahl der Unfälle mit Wildschweinen, Rehen und anderen Wildtieren nur leicht.
Die deutschen Autoversicherer haben 2020 rund 272.000 Wildunfälle registriert, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Insgesamt mussten die Autoversicherer im vergangenen Jahr rund 853 Millionen Euro für solche Schäden begleichen.
Teure Karosserieteile
„Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Besonders hoch sei das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. „Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig sein und am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern“, rät Käfer-Rohrbach. „Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer – sofern genutzt – das Fernlicht abblenden und langsam fahren.“ Riskante Ausweichmanöver sollte man unbedingt vermeiden.
Wie die Daten des GDV zeigen, sind die Reparaturen nach Wildunfällen teurer geworden: Für einen Unfall zahlten die Versicherer 2020 demnach im Durchschnitt über 3100 Euro, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg sind höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen.
Die Feinheiten in der Kasko
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. In der Regel gilt die Liste aus dem Jagdgesetz: Sie umfasst unter anderem Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Hasen, Dachse und Marder. Selbst Seehunde stehen auf der Liste, nicht aber die auf herbstlichen Straßen viel häufigeren Fasane. Grund: Hühner und andere „Federtiere“ lässt die Teilkasko in der Regel aus, ebenso Hunde, Katzen und Nutztiere. Läuft eine Kuh oder ein Hund vors Auto, muss der Fahrer sich an den Tierhalter wenden. Bei Kollisionen mit Vögeln kommt es hingegen auf die Schadensart an. Ist der Vogel in die Windschutzscheibe geflogen, ist das ein Glasbruchschaden, der üblicherweise über die Teilkasko versichert ist. Ist er dagegen auf die Motorhaube oder in den Kühlergrill geprallt, zahlt die Versicherung nicht.
Laut GDV bieten einige Versicherer inzwischen auch einen erweiterten Wildschaden-Schutz in der Teilkasko, der beim Zusammenstoß mit „Tieren aller Art“ greift. Grundsätzlich gilt: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.