GKV: Insolvenzrisiko steigt, Versorgungssicherheit bedroht
Die AOK Bayern und die DAK halten die Rücklagen, die gesetzliche Krankenkassen künftig vorhalten müssen, für zu gering. Eine Reihe von Anbietern könnte finanziell in Schieflage geraten.
Die AOK Bayern und die DAK warnen davor, dass gesetzliche Krankenkassen (GKV) insolvent werden könnten, wenn die Bundesregierung das angekündigte Finanzstabilisierungsgesetz umsetzt. Damit sollen die Rücklagen der Kassen auf 0,2 Monatsausgaben heruntergefahren werden. Das sei zu wenig, um unerwartete Belastungen abzufedern, sagte die Vorstandschefin der AOK Bayern, Irmgard Stippler, der Deutschen Presse-Agentur: „Wir fahren dann alle auf dem Reservetank, und es gibt darüber hinaus kein Vermögen, das Risiken abpuffert.“ Um stabil wirtschaften zu können, sei eine Reserve von mindestens 0,8 Monatsausgaben nötig.
Möglicher Zahlungsverzug bei Klinikrechnungen
Es sei denkbar, dass einzelne Kassen Insolvenz anmelden müssen, wenn sie keine nennenswerten Rücklagen mehr haben, sagte Stippler. In einem solchen Fall könnten die Kassen in Zahlungsverzug etwa bei der Begleichung von Klinikrechnungen geraten. „Dann können Situationen eintreten, wo die Versorgungssicherheit sehr schnell infrage gestellt ist.“ Die AOK Bayern ist mit 4,5 Millionen Versicherten die größte Einzel-Kasse im AOK-Verbund.
Mehrwertsteuer auf Medikamente senken
Um die Finanzprobleme der Kassen zu lindern, gebe es bessere Wege, sagte Stippler. So sollte der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel abgesenkt werden. Außerdem müsse der Bund die vollen Kosten für die Versorgung von Hartz-IV-Beziehern aus Steuermitteln bezahlen.
Auch der Vorstandschef der DAK, Andreas Storm, sieht die Gefahr finanzieller Schieflagen. Es sei zu befürchten, „dass eine Vielzahl von Krankenkassen finanziell unter existenziellen Druck geraten könnte“. Seiner Ansicht nach kalkuliert Berlin nicht ein, „dass die Auswirkungen der hohen Inflation auch auf das Gesundheitswesen durchschlagen werden“. Auch er hält eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel und höhere Erstattungen für Hartz-IV-Bezieher für geeignete Gegenmaßnahmen.