31.05.2022 Sparten/Produkte

Fünf Trends: Wohin entwickelt sich die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Analysten von Franke & Bornberg haben die Entwicklungen rund um die Grundfähigkeitsversicherung untersucht und Trends identifiziert. Bei wachsendem Angebot drohen auch negative Begleiterscheinungen wie höhere Preise und komplexere und damit schlechter vergleichbare Produkte.

Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist der Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten oder Fertigkeiten leistungsauslösend. Im Schadenfall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente. (Foto: © Trueffelpix - stock.adobe.com)
Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist der Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten oder Fertigkeiten leistungsauslösend. Im Schadenfall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente.
(Foto: © Trueffelpix - stock.adobe.com)

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn dem Versicherten bedingungsseitig festgelegte Fähigkeiten abhandenkommen. Dabei handelt es sich, je nach Tarif und Bedingungswerk, vor allem um körperliche, manchmal aber auch um geistige und psychische Fähigkeiten. So weit, so klar. Umstritten bleibt, ob das Produkt als bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung taugt. Verbraucherschützer und viele Vermittler verneinen das. Die Anbieter sehen das naturgemäß anders.

Spielwiese für Produktentwickler

 

Auch die Ratingagentur Franke & Bornberg (F&B) schreibt der Grundfähigkeitsversicherung hohes Potenzial zu. Ihr komme vor allem zugute, dass ihre Leistungsauslöser wie Sehen, Sprechen, Stehen, Knien, Treppensteigen oder Arme gebrauchen so plakativ seien. Die Police sei eine Spielwiese für Produktentwickler und Marketing-Fachleute. Entsprechend viel Bewegung ist laut F&B auf dem Markt. Das Unternehmen hat daher in einem Blogbeitrag die aus seiner Sicht entscheidenden Trends in der Produktgattung analysiert.

Trend 1: Wachsendes Angebot

 

Die offensichtlichste Entwicklung ist, dass immer mehr Versicherer die Grundfähigkeitsversicherung für sich entdecken und ihr Angebot im Bereich Arbeitskraftabsicherung komplettieren. Als 2014 das erste Rating von Franke & Bornberg erschien, teilten sich gerade einmal zehn Gesellschaften den Markt. Bis 2021 hatte sich die Anzahl bereits mehr als verdoppelt. Mit der Alte Leipziger und der Barmenia haben 2022 schon zwei weitere Lebensversicherer ihr Angebot um eine Grundfähigkeitsabsicherung ausgebaut. Andere Gesellschaften wollen noch in diesem Jahr folgen, schreibt F&B.

Trend 2: Vielzahl an Bausteinen und Produktkombinationen

 

Gerade neue Anbieter setzten auf Vielfalt durch Bausteinlösungen. Damit soll laut Ratingagentur der Versicherungsschutz noch individueller werden. So kommt die Alte Leipziger bei ihrer Grundfähigkeitsversicherung „Basis“ mit zehn individuell kombinierbaren Bausteinen auf 1024 Produktkombinationen. Mit jedem zusätzlichen Baustein steigt aber auch die Prämie; „der Preisvorteil gegenüber der BU-Versicherung schmilzt wie Butter in der Sonne“, schreiben die Experten. Zudem steige die Komplexität für Verbraucher und Vermittler.

Trend 3: Immer detaillierter beschriebene Leistungsauslöser

 

Der Trend, bereits bekannte Grundfähigkeiten mit detaillierter beschriebenen Leistungsauslösern zu versehen, erfreue sich großer Beliebtheit. So entsteht zu der Grundfähigkeit „Sehen“ zum Beispiel die Beschreibung „Bildschirmtätigkeiten“ oder zu der Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“ die „Benutzung elektronischer Geräte wie Smartphones, Tablets oder Gamecontroller“. Die Art der Beschreibung der Fähigkeiten lasse oft den Schluss zu, dass diese „neuen“ Auslöser bereits durch die ursprüngliche Grundfähigkeit abgedeckt sind. „Wir bezeichnen diesen Trend daher als Stripping Down. Der Verständlichkeit des Produkts dienen solche Segmentierungen allerdings nur dann, wenn die Beschreibung des Auslösers auch das behauptete Ziel erreicht und nicht knapp vorbei zielt“, so die Autoren. Eine weitere Entwicklung ist, dass der Katalog um neue Grundfähigkeiten, wie zum Beispiel die „Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“, „Tastsinn“ oder „Fahrradfahren“ ergänzt wird, über deren Mehrwert sich streiten lasse.

Trend 4: Versicherungsschutz für berufsbezogene Fähigkeiten

 

Immer mehr Anbieter stellen den klassischen Grundfähigkeiten außerdem berufsbezogene Fähigkeiten zur Seite. Damit bestätigten sie den Trend zur Individualität und schafften zugleich Anknüpfungspunkte für die Beratung von bestimmten Zielgruppen. Beispiele. „Einsteigen in die Lok/Aussteigen aus der Lok“ für die Zielgruppe der Triebfahrzeugführer, „Lärmexposition“ für die Zielgruppe Bauarbeiter, Bergbau, Militärbedienstete, Bodenpersonal Flugbetrieb etc., „Benutzung von Atemschutzgeräten“ für die Zielgruppe Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk oder „Riechen und Schmecken“ (fehlende Wahrnehmung intensiver Geruchs- oder Geschmacksstoffe) für die Zielgruppe Gastronomie und Lebensmittelhandel.

Trend 5: Leistungsprüfung mit bekannten Standards

 

Sind berufsspezifische Grundfähigkeiten versichert, berücksichtigen Leistungsprüfer laut Franke & Bornberg zunehmend Auslöser, die bislang nur von Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bekannt sind. Das betrifft z.B. die Prüfung auf konkrete Verweisung, falls der Beruf aufgrund gesundheitlicher Bedenken nach berufsgenossenschaftlichen Standards nicht länger ausgeübt werden kann (G20, G25 oder G26-Prüfungen) oder bei psychischen Leistungsauslösern. Zusätzlich kommen Prüfaspekte wie die bisherige Lebensstellung zum Tragen. Diese Kriterien gelten in der Regel aber nur dann, wenn sie zusätzlich vereinbart worden sind.

Besorgniserregende Entwicklungen wie in der BU-Versicherung

 

Die neuen Leistungsauslöser steigern vermeintlich die Attraktivität von Grundfähigkeitsversicherungen, hätten aber auch Schattenseiten, so die Autoren. Die Komplexität steige im gleichen Maße, wie die Vergleichbarkeit abnehme. Zudem wachse die Gefahr, auf Marketing-Gimmicks hereinzufallen. Denn hinter manchen vermeintlich innovativen Leistungsauslösern verbirgt sich vor allem Tarifkosmetik. Bei Leistungsfällen sollte sich zeigen, dass wohlklingende Auslöser erst bei sehr schweren Erkrankungen greifen. Sonst werde es eng mit der Reputation für Anbieter und Vermittler.

Hinzu komme, dass jeder zusätzliche Auslöser, der tut, was er soll, kostet. Damit jedoch verteuere sich die scheinbar günstige Alternative zum Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz. „Die Auswahl des benötigten Schutzes bedarf daher einer sorgfältigen Abwägung“, heißt es in dem Beitrag. Insgesamt sei diese Entwicklung aus der BU-Versicherung zur Genüge bekannt. Für Beschäftigte in bestimmten Berufsgruppen schwänden die Chancen auf bezahlbaren Schutz.  „Sollte sich dieser Trend verstetigen, stellt sich die Grundfähigkeitsversicherung selbst ins Abseits“, so Franke & Bornberg.


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