Pensions-Sicherungs-Verein: Beiträge dürften wieder steigen
Vergangenes Jahr war der Beitragssatz für den Pensions-Sicherungs-Verein wegen des Ausbleibens großer Insolvenzen so niedrig wie selten. Dabei dürfte es 2022 wegen vieler Unsicherheiten in der Wirtschaft und am Kapitalmarkt aber nicht bleiben. Eine EU-Richtlinie droht derweil die betriebliche Altersversorgung zu belasten.
Laut Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist im ersten Halbjahr 2022 das Insolvenzgeschehen von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine weitestgehend verschont geblieben und liegt unter den Werten des Vorjahres. Dies hat der Versicherer im Zuge seiner ordentlichen Mitgliederversammlung, die diese Woche in Köln stattfand, mitgeteilt.
Hintergrund: Seit seiner Gründung 1975 hat die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen und luxemburgischen Wirtschaft Ansprüche von über 1,5 Millionen Versorgungsberechtigten aus Insolvenzen ihrer Arbeitgeber gesichert. Der Schutzschirm umfasst rund 70 Prozent des Verpflichtungsumfangs der deutschen bAV, so weist es der Geschäftsbericht 2021 aus. Derzeit stehen 13,8 Millionen Versorgungsberechtigte, davon 4,6 Millionen Rentner und 9,2 Millionen Anwärter, unter Insolvenzschutz.
Beitragssatz dürfte wieder steigen
Der kam aber zuletzt kaum zum Tragen. Bei stark rückläufigen Schäden durch Insolvenzen und nur 282 Sicherungsfällen erreichte der Beitragssatz für 2021 mit 0,6 Promille den niedrigsten Wert seit 2016. Dabei werde es aber nicht bleiben, fürchtet der Verein, der Betriebsrenten gegen die Insolvenz des Arbeitgebers absichert, nun. Ein konkreter Wert wurde zwar nicht genannt. Aber: „Nach aktuellem Kenntnisstand wird der im November festzusetzende Beitragssatz für 2022 voraussichtlich das langjährige Mittel von 2,7 Promille unterschreiten. Einen Vorschuss wird der PSVaG nicht erheben“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Viele Unsicherheiten im zweiten Halbjahr 2022
Offensichtlich sieht der PSVaG viele Risiken. So heißt es: „Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im zweiten Halbjahr können aufgrund der Spätfolgen der Corona-Pandemie, gestörter Lieferketten sowie des Kriegs in der Ukraine keine verlässlichen Prognosen abgegeben werden.“ Belastend wirke sich die Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes aus. Diese Reduzierung führe zu einer Erhöhung der Beiträge an das Konsortium von Lebensversicherungsunternehmen für den PSVaG und einer Erhöhung der Rückstellung für gesicherte Anwartschaften aus neuen Insolvenzen. Daneben bleibe das Marktumfeld für die Kapitalanlagen herausfordernd. Die seit Jahresbeginn steigenden Zinsen könnten zu Abschreibungen auf die Kapitalanlagen führen.
Neue Umwandlungsrichtlinie birgt Missbrauchsgefahren
In der Mitgliederversammlung wurde auch vor Gefahren aus der geplanten Umsetzung der neuen EU-Umwandlungsrichtlinie in nationales Recht gewarnt. Diese könnten zu Lasten der Versorgungsberechtigten oder des PSVaG gehen. Hintergrund ist, dass die Richtlinie Unternehmen, die ihren Sitz ins Ausland verlegen, neue Möglichkeiten eröffnet. Künftig ist nämlich eine solche Verlegung ohne Liquidation möglich. Der neue Rechtsrahmen verzichtet darauf, dass Vermögen zur Deckung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland verbleibt – etwa durch eine Liquidationsversicherung. Wenn kein Rechtsträger mehr in Deutschland bleibe, kämen die Haftungsregelungen, die bei vergleichbaren nationalen Umwandlungsvorgängen Anwendung finden würden, nicht zum Tragen. Dies berge die Gefahr einer erhöhten Belastung der Mitgliedsunternehmen.