22.04.2021 Branche

BaFin: „Für Entwarnung ist es zu früh“

Auf der Jahreskonferenz der BaFin-Versicherungsaufsicht zeigt sich Exekutivdirektor Dr. Frank Grund für die Versicherungsbranche verhalten optimistisch. Entwarnung gibt er dennoch nicht. Der Rückblick auf ein schwieriges Jahr.

Das Gebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. (Foto: BaFin)
Das Gebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
(Foto: BaFin)

„Das vergangene Jahr war ein schwieriges Jahr für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft – die Versicherungsbranche eingeschlossen”, sagte BaFin-Exekutivdirekter Dr. Frank Grund gestern (21. April) bei der Konferenz der Versicherungsaufsicht. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die zehnte Auflage der Veranstaltung erstmals in rein digitaler Form statt. In seiner Rede zeigte sich Grund verhalten optimistisch, was die Situation der gesamten Versicherungsbranche anbelangt. Für Entwarnung sei es dennoch zu früh. „Es ist immer noch nicht absehbar, wie sich die Corona-Pandemie weiterentwickelt und wie schnell sich die Realwirtschaft erholt.” Zudem habe sich die größte Herausforderung für Lebensversicherer und Pensionskassen durch die Pandemie verfestigt: das Niedrigzinsumfeld. Die besonders betroffenen Unternehmen begleitet die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) weiterhin sehr eng: Derzeit stehen rund 20 Lebensversicherer und rund 40 Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht.

Solvency II: BaFin setzt auf Nachjustierung

 

Ein weiteres großes Thema war die Solvency-II-Review. Aus den Vorschlägen der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA erwächst nach Grunds Ansicht ein neues Problem für die deutschen Lebensversicherer, „und zwar in Gestalt der risikofreien Zinsstrukturkurve”. Nach jetzigem Stand führe das zu deutlich erhöhten Kapitalanforderungen. Er hoffe deshalb auf Nachjustierungen. Finanzstaatssekretär Dr. Jörg Kukies, der bei der Konferenz zu Gast war, hob hervor, dass das Aufsichtsregime Solvency II und auch die BaFin dazu beigetragen hätten, dass die Versicherungsbranche in der Pandemie eine eher stabilisierende Rolle einnehmen konnte. Konkreten Handlungsbedarf sieht Kukies hingegen auf nationaler Ebene: So habe das Bundesfinanzministerium im März einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, nach dem der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent gesenkt werden soll.

Handlungsbedarf bei Provisionen?

 

Diskutiert wurde außerdem die Lage der Lebensversicherer. „Wir müssen immer noch über eine Begrenzung der Kosten sprechen”, sagte Kukies. Die geplante Deckelung der Provisionen beim Vertrieb des Altersvorsorgeklassikers war mangels Einigung zwischen Union und SPD zunächst zurückgestellt worden. Die Deckelung der Abschlussprovision bei Restschuldversicherungen sei im Bundestag hingegen auf einem guten Weg, so Kukies.

Hintergrund: Für Verbraucher soll es einfacher weden, einen Kredit abzusichern. Die Restschuldversicherung springt ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitsunfähig oder arbeitslos wird oder stirbt. Zuletzt hatten Versicherer nach BaFin-Erkenntnissen für die Vermittlung dieser Policen Provisionen von teils mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie geboten. Die Regierung setzt sich nun dafür ein, die Provision auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme zu begrenzen.


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