Coronakrise: Neue Überbrückungshilfe vom Staat
Ab 60 Prozent Umsatzrückgang erhalten Unternehmen und Selbstständige auf Antrag bis zu 150.000 Euro Unterstützungsgeld. Auch Versicherungsvermittler profitieren. Laut des BVK reicht diese Hilfe aber nicht für eine Existenzsicherung.
Der Bund greift Unternehmen, die wegen der Coronakrise erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnen, erneut unter die Arme. Sofern sie die notwendigen Kriterien erfüllen (max. 50 Millionen Euro Umsatz bzw. max. 43 Millionen Euro Bilanzsumme pro Jahr), haben auch Solo-Selbstständige und Freiberufler Anspruch auf bis zu 150.000 Euro Überbrückungsgeld. Die Summe wird in drei gleich großen Teilbeträgen ausgezahlt. Im Höchstfalle sind also bis zu 50.000 Euro pro Monat drin.
Umsätze von April und Mai sind maßgeblich
Anwärter können sich auf der Onlineplattform des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) registrieren. Wichtigste Voraussetzung: Der Umsatz ist in den Monaten April und Mai 2020 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen. Zwar müssen die Hilfen nicht zurückgezahlt werden, die Verwendung ist aber zweckgebunden. So darf das Geld nicht als „Lohn“ des Unternehmers verwendet werden, sondern dient der Abdeckung laufender Betriebskosten (zum Beispiel der Miete für die Gewerberäume oder Leasingraten). Der vollständige Kriterienkatalog ist auf der Online-Checkliste des BMWi zu finden.
Unterstützung reicht für Vermittlerverband BVK nicht aus
Spannend ist die Frage, inwieweit die Maßnahme auch den Versicherungsvermittlern helfen wird, die coronabedingte Umsatzrückgänge nachweisen können. Bereits im Frühjahr klagten bei einer Umfrage des Branchenverbands BVK 38 Prozent der Vermittler über Umsatzrückgänge. Die geplanten Überbrückungshilfen bewertet BVK-Präsident Michael H. Heinz gemischt: „Es ist gut, dass in dieser schwierigen Zeit der Corona-Pandemie den Selbstständigen mit Hilfen zu den Fixkosten geholfen wird. Allerdings werden die Überbrückungshilfen nur als Zuschuss zu den Betriebskosten gewährt. Das kann zwar insbesondere den kleineren und umsatzschwächeren Vermittlerbetrieben helfen, die sich bisher noch keine ausreichenden Kapitalpuffer für Krisenzeiten aufbauen konnten, hilft aber nicht als Einkommen für die Existenzsicherung. Weitere Hilfen wären vonnöten, gerade für Vermittler, die eine sozialpolitische Funktion haben.”