05.08.2022 Recht | Ratgeber

Beitragserhöhung: SDK kassiert Schlappe vor Gericht

Das Landgericht Verden hat mehrere Beitragserhöhungen der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) für unwirksam erklärt. Das Thema dürfte weiter für Zündstoff sorgen.

In der Stuttgarter Zentrale der SDK verweist man in Sachen Beitragserhöhungen auf einschlägige Urteile. (Foto: SDK)
In der Stuttgarter Zentrale der SDK verweist man in Sachen Beitragserhöhungen auf einschlägige Urteile.
(Foto: SDK)

Eine Anwaltskanzlei hat erneut ein Urteil wegen unzulässiger PKV-Beitragserhöhungen erstritten. Das Landgericht Verden hat die SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. zur Rückzahlung unzulässiger Beitragsanpassungen verurteilt (Urteil vom 25.07.2022, Az. 8 O 315/21, noch nicht rechtskräftig). „Gerichte bestätigen immer häufiger, dass viele Tariferhöhungen unwirksam sind. Auch das aktuelle Urteil zeigt erneut, dass Privatversicherte ihr Geld erfolgreich zurückfordern können“, sagt Christopher Kress, Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann.

Der Sachverhalt



Der Kläger unterhält bei der SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Im Rahmen der Vertragslaufzeit erfolgten mehrere Beitragserhöhungen, die er monatlich an die SDK bezahlte. Die Beitragserhöhungen kündigte der Versicherer jeweils durch Schreiben ein bis zwei Monate vor dem Erhöhungszeitpunkt an. Der Kläger ließ die Schreiben durch seine Anwälte zunächst überprüfen und wehrte sich dann gegen die unzulässigen Beitragserhöhungen der SDK.


Die Entscheidung des Gerichts



Das Landgericht Verden hat in seinem Urteil bestätigt, dass Erhöhungen in verschiedenen Tarifen formell unwirksam sind und der Kläger nicht zur Zahlung der jeweiligen Erhöhungen verpflichtet war. Die Mitteilungsschreiben hätten nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG entsprochen. Grundsätzlich gilt, dass Versicherer Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen müssen. Eine nur allgemeine formelhafte Mitteilung erfüllt die Voraussetzungen für eine wirksame Erhöhung nicht. Auch im aktuellen Fall habe die SDK die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. In den betreffenden Mitteilungsschreiben verweist sie lediglich darauf, dass das Ob und Wann einer Beitragsanpassung gesetzlich geregelt ist, führt aber weiter nichts dazu aus. Der Kläger konnte dem Schreiben nicht entnehmen, dass und inwiefern eine Überschreitung des Schwellenwertes festgestellt wurde, aus der sich eine Beitragserhöhung ergeben würde.

Die SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. muss dem Kläger nun die zu viel gezahlten Erhöhungen komplett erstatten, zudem muss sie die Nutzungen (Erträge), die sie aus den Prämienanteilen gezogen hat, herausgeben. Sämtliche unwirksamen Prämienanpassungen haben nach den Feststellungen des Gerichts auch Auswirkungen in die Zukunft, somit kann der Kläger unmittelbar von diesem Urteil profitieren.

Die Position des Versicherers



Die SDK hat zu ähnlich lautenden Urteilen in der Vergangenheit Stellung bezogen. „In den Medien wird in letzter Zeit vermehrt darüber berichtet, dass Versicherte privater Krankenversicherungen teilweise gegen ihre Beitragsanpassungen klagen. Auch wir mussten zu unserem Bedauern feststellen, dass Mitglieder vereinzelt derartige Klagen gegen Beitragsanpassungen angestrengt haben.“ Beitragsanpassungen dienten dem Schutz der Versichertengemeinschaft, denn nur so sei das Leistungsversprechen gegenüber allen Versicherten auf Dauer erfüllbar. Auch der Tenor von Referenzurteilen des Bundesgerichtshofs weise in diese Richtung.

Der Versicherer weist außerdem darauf hin, dass bisher kein Urteil gebe, „in dem die Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung der SDK rechtskräftig festgestellt wird”. Im Gegenteil sei „die Wirksamkeit der Mitteilungen zur Beitragsanpassung, in der Form wie sie die SDK vornimmt", durch zahlreiche Gerichte festgestellt worden. Die SDK listet dazu zehn Urteile von Landgerichten und eines vom Oberlandesgericht Stuttgart auf. Das LG Verden scheint anderer Ansicht zu sein.


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